Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 04.06.2018 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Kurt Knoll am
29.10.2018 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2
OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen,
auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Kurt Knoll, wohnhaft in 35321 Laubach, Schmelzweg 7, gemäß § 7 Abs.
2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 1.
Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.