Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
373/2018
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 04.06.2018 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Kurt Knoll am 29.10.2018 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses  Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Kurt Knoll, wohnhaft in 35321 Laubach, Schmelzweg 7, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I  für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.