Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Laubach
Vorlage
365/2018
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat den vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2017 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die weitere Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

 

Bei der Erstellung wurden auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2017 angewandt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 erwirtschaftete die Stadt Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresgewinn in Höhe von + 2.500.005,12 €. Der geplante Jahresüberschuss in Höhe von +466.713,00 € wurde um 2.033.282,12 € verbessert. Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.

 

Maßgeblich für den sehr guten Jahresabschluss ist eine Zinsnachzahlung im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von ca. 950.000 € und die sehr gute Ertragslage im Bereich der Einkommenssteueranteile.

 

Nach den derzeitig vorliegenden Unterlagen für das Wirtschaftsjahr 2018 wird ebenfalls mit einem siebenstelligen positiven Jahresergebnis (z..Zt 1,2 Mio EURO) gerechnet. Damit werden die vertraglichen Bedingungen aus dem Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen erfüllt. Alle aufgelaufenen Fehlbeträge der Vorjahre sind mittlerweile ausgeglichen und es können sogar Rücklagen in Millionenhöhe ausgewiesen werden. Die bisherigen Kassenkredite wurden auf 0,00  € abgebaut. Zum 02.07.2018 betrug das Guthaben der Stadt bei Banken ca. 1,15 Mio EURO.

 

Die Jahresrechnungen 2011 und 2012 werden derzeit geprüft.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2017 mit einem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.500.005,12 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 46.411.438,62 € im Entwurf fest und leitet den erstellten vorläufigen Jahresabschluss an die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in Gießen weiter.

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche vorläufige Ergebnis zu unterrichten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

EXCEL-Tabelle vorl. Jahresabschluss mit vorl. Bilanz