Begründung:
Am 26.01.2017 hat sich die IKEK-Steuerungsgruppe
ausführlich mit der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Laubach in
Zusammenhang mit einer gewünschten positiven Stadtentwicklung befasst. Hierbei
wurde insbesondere die Frage nach der Ablösung von Stellplätzen einer
umfassenden Betrachtung unterzogen.
Die erste Satzung dieser Art wurde bereits am
12.12.1994 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, fortwährend
geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren, die bis dato bei der
Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen
verwendet, sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt eingeflossen. In den
letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen von Stellflächen
beantragt worden.
Nach eingehender Beratung kam die
IKEK-Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig zu dem
Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt, das weder
zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in der
Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit nicht
im Einklang mit den Zielen des IntegrieretenKommunalenEntwicklungsKonzeptes,
die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie die Nutzung/Umnutzung von
Leerständen verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung
(2.300,00 € pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in
die Höhe treiben, dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich
zurücktreten. Eine gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen
wird hierdurch unterbunden.
Auf Grund des Vorgenannten sollte deshalb die Stellplatzsatzung aufgehoben werden.
Die
Stellungnahme vom HSGB Lagen Ihnen vor.
In der
Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2017 wurde dann folgendes beschlossen:
Die Stellplatzsatzung wird gemäß § 44 (3) Hessische Bauordnung (HBO) für die
Altortskerne der Großgemeinde, die im Rahmen des aktuellen städtebaulichen
Fachbeitrags definiert wurden, aufgehoben.
Um hier eine
Rechtssicherheit zu gelangen bzw. diesen Beschluss richtig umzusetzen haben wir
eine Anfrage an den HSGB versendet – eine Antwort steht noch aus (Schreiben aus
März 2018). Ziel sollte daher sein, für die Zukunft eine solche Regelung gemeinsam
mit dem HSGB und dem Bauamt der Stadt Laubach zu erarbeiten.
Zwischenzeitlich
hat der Unterzeichner beim HSGB telefonisch klären können (Gespräch Herr Weber
am 22.05.2018), dass eine Regelung wie vom Parlament vorgeschlagen als nicht
rechtskonform angesehen wird. Vorgeschlagen wird deshalb vom HSGB die alte
Satzung beizubehalten oder komplett abzuschaffen da in Außenbereichen nicht mit
vielen Baumaßnahmen zu rechnen ist, welche eine Anwendung der Stellplatzsatzung
nach sich zieht und gerade die Entwicklung in der Altortskerne bzw. der
Altstadt von uns präferiert wird.
Der Magistrat
schlägt deshalb vor, die gültige Stellplatzsatzung in Gänze aufzuheben.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge die Aufhebung der derzeit für das gesamte Gemarkungsgebiet gültigen
Stellplatzsatzung beschließen.