Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der derzeit gültigen Stellplatzsatzung
Vorlage
352/2018
Aktenzeichen
630.50/020.04
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Am 26.01.2017 hat sich die IKEK-Steuerungsgruppe ausführlich mit der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Laubach in Zusammenhang mit einer gewünschten positiven Stadtentwicklung befasst. Hierbei wurde insbesondere die Frage nach der Ablösung von Stellplätzen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.

 

Die erste Satzung dieser Art wurde bereits am 12.12.1994 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, fortwährend geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren, die bis dato bei der Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen verwendet, sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt eingeflossen. In den letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen von Stellflächen beantragt worden.

 

Nach eingehender Beratung kam die IKEK-Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt, das weder zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in der Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit nicht im Einklang mit den Zielen des IntegrieretenKommunalenEntwicklungsKonzeptes, die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie die Nutzung/Umnutzung von Leerständen verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung (2.300,00 € pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in die Höhe treiben, dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich zurücktreten. Eine gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen wird hierdurch unterbunden.

 

Auf Grund des Vorgenannten sollte deshalb die Stellplatzsatzung aufgehoben werden.

 

Die Stellungnahme vom HSGB Lagen Ihnen vor.

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2017 wurde dann folgendes beschlossen: Die Stellplatzsatzung wird gemäß § 44 (3) Hessische Bauordnung (HBO) für die Altortskerne der Großgemeinde, die im Rahmen des aktuellen städtebaulichen Fachbeitrags definiert wurden, aufgehoben.

 

Um hier eine Rechtssicherheit zu gelangen bzw. diesen Beschluss richtig umzusetzen haben wir eine Anfrage an den HSGB versendet – eine Antwort steht noch aus (Schreiben aus März 2018). Ziel sollte daher sein, für die Zukunft eine solche Regelung gemeinsam mit dem HSGB und dem Bauamt der Stadt Laubach zu erarbeiten.

 

Zwischenzeitlich hat der Unterzeichner beim HSGB telefonisch klären können (Gespräch Herr Weber am 22.05.2018), dass eine Regelung wie vom Parlament vorgeschlagen als nicht rechtskonform angesehen wird. Vorgeschlagen wird deshalb vom HSGB die alte Satzung beizubehalten oder komplett abzuschaffen da in Außenbereichen nicht mit vielen Baumaßnahmen zu rechnen ist, welche eine Anwendung der Stellplatzsatzung nach sich zieht und gerade die Entwicklung in der Altortskerne bzw. der Altstadt von uns präferiert wird.

 

Der Magistrat schlägt deshalb vor, die gültige Stellplatzsatzung in Gänze aufzuheben.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge die Aufhebung der derzeit für das gesamte Gemarkungsgebiet gültigen Stellplatzsatzung beschließen.