Betreff
Wahl der Schöffen, hier: Aufstellung der Vorschlagslisten
Vorlage
346/2018
Aktenzeichen
082.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 36 Abs. 1 S. 1 GVG n. F. (Gerichtsverfassungsgesetz) ist erstmals in jedem fünften Jahr  eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.

Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018.  Die neuen Vorschlagslisten sind bis zum 15. Juni 2018 aufzustellen, zu veröffentlichen und nach Ablauf der Einspruchsfrist, bis spätestens  15. Juli 2018 dem Amtsgericht einzureichen. Daraufhin wird im Schöffenwahlausschuss, unter dem Vorsitz eines Richters am Amtsgericht sowie unter Beteiligung eines Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen, über evtl. Einsprüche gegen die Vorschlagssliste entschieden und die Wahl der Schöffen/innen, die in den kommenden 5 Jahren tätig werden sollen, vorgenommen.

 

Die Vorschlagslisten für Schöffen werden von den Gemeinden aufgestellt. Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind, wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Stadt Laubach vom Präsident des Amtsgerichtes Gießen ermittelt und beträgt 10 Personen.

 

Die Herren Ortsvorsteher wurden mit Schreiben vom 20.04.2018 gebeten, die Vorschläge zur Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Desweiteren wurde ein Aufruf auf unserer Homepage und in den Amtl. Mitteilungsblättern veranlasst. Die Fraktionsvorsitzenden wurden noch zusätzlich per Email informiert.

Die Vorschlagsliste wurde zusammengestellt und liegt der Vorlage zur Beratung bei.

 

Da die Anzahl der Bewerber/innen die erforderliche Anzahl der  Personen für die zu erstellende Vorschlagsliste übersteigt,  ist eine Wahl gem. § 55 HGO  durchzuführen.

 

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, nach  einer vorherigen geheimen Wahl, die aufgestellte  Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2019 – 2023 der 10 Personen, die aufgrund der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Anlagen:

 

Vorschlagsliste