Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung Laubach vom 23.04.1999
hier: 2. Änderung
Vorlage
343/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

„Um die Transparenz sowie Beteiligung gewählter Mandatsträger zu erhöhen, wird der Vorstand neben dem Bürgermeister und der Ersten Stadträtin von derzeit einem auf zwei weitere Vertreter des Magistrats erhöht.“

 

 

Auszug:

§ 7

Vorstand

 

7.1       Vorstand der Stiftung sind der jeweils amtierende Bürgermeister (Vorsitzender des Stiftungsvorstands) der Stadt Laubach sowie zwei drei Stadträte, die vom Magistrat gewählt wurden, und in der Lage sind dieses Amt zu bekleiden. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie zugleich als Vertreter der Stadt Laubach handeln. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist stets einzelvertretungsbefugt, im Vertretungsfall vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Änderung der Verfassung der Stadtwaldstiftung Laubach; § 7.1, zu.