hier: 2. Änderung
Begründung:
„Um die Transparenz sowie Beteiligung gewählter
Mandatsträger zu erhöhen, wird der Vorstand neben dem Bürgermeister und der
Ersten Stadträtin von derzeit einem auf zwei weitere Vertreter des Magistrats
erhöht.“
Auszug:
§ 7
Vorstand
7.1 Vorstand der Stiftung sind der
jeweils amtierende Bürgermeister (Vorsitzender des Stiftungsvorstands) der
Stadt Laubach sowie zwei drei Stadträte,
die vom Magistrat gewählt wurden, und in der Lage sind dieses Amt zu bekleiden.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,
soweit sie zugleich als Vertreter der Stadt Laubach handeln. Der Vorstand
vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung
eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist
stets einzelvertretungsbefugt, im Vertretungsfall vertreten je zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister in
seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach
beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Änderung der Verfassung
der Stadtwaldstiftung Laubach; § 7.1, zu.