Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Laubach
Vorlage
322/2018
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich Finanzen hat den vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2016 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die weitere Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

Bei der Erstellung wurden auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2017 angewandt.

Im Haushaltsjahr 2016 erwirtschaftete die Stadt Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresgewinn in Höhe von + 1.241.759,40 €. Der geplante Jahresüberschuss in Höhe von +297.543,00 € wurde um 944.216,40 € verbessert. Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.

Nach den derzeitig vorliegenden Unterlagen für das Wirtschaftsjahr 2017 wird ebenfalls mit einem siebenstelligen positiven Jahresergebnis (z.Zt 2,9 Mio EURO) gerechnet. Damit werden die vertraglichen Bedingungen aus dem Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen erfüllt. Alle aufgelaufenen Fehlbeträge der Vorjahre sind mittlerweile ausgeglichen und es können sogar Rücklagen in Millionenhöhe ausgewiesen werden. Die bisherigen Kassenkredite wurden bis auf 500.000 € abgebaut und werden in den nächsten Monaten auf „0“ reduziert. Damit wird die Voraussetzung für die Teilnahme an HESSENKASSE (Investitionsbeihilfen) erfüllt.

Die Jahresrechnungen bis 2010 sind geprüft. Der Auftrag an den Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2011 bis 2014 wurde bereits durch die Revision erteilt.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2016 mit einem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.241.759,40 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 43.955.197,76 € im Entwurf fest und leitet den erstellten vorläufigen Jahresabschluss an die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in Gießen weiter.

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche vorläufige Ergebnis zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

Vorläufige G+V 2016

Vorläufige Bilanz 2016