Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der
Haushaltssatzung mit –plan 2018 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer
Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 22.01.2018
abschließend festgestellt.
Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 07.12.2017 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Auf der Grundlage der Beratungen in den Ortsbeiräten
und beiden Ausschüssen sowie Ergänzungen der Verwaltung wurde die beigefügte
Änderungsliste aufgestellt. Je nach abschließender Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung ergeben sich dann Änderungen in der Endfassung der
Haushaltssatzung und deren Anlagen.
Die Finanzverwaltung weist eindringlich darauf hin,
dass die Auflagen der Kommunalaufsicht nach wie vor – auch für die
Haushaltswirtschaft 2018 – gelten. Der vorliegende Entwurf ist in seinem
finanziellen Spielraum völlig ausgereizt, um genehmigungsfähig zu sein. Jede
negative Veränderung in der laufenden Haushaltsausführung wird damit
zwangsläufig zu einschneidenden Haushaltssperren führen. Zum derzeitigen Zeitpunkt
kann nicht verlässlich zugesagt werden, dass wir an der Hessenkasse teilnehmen
können. Für die Teilnahme an Hessenkasse ist es notwendig, dass wir bis zum
30.06.2018 unsere Kassenkredite von 750.000 € auf „0“ zurückführen. Nach dem derzeitigen
Stand der notwendigen Liquiditätsplanung ist dies ohne Haushaltssperren nicht
möglich. Erst nach dem 31.07.2018 entspannt sich die Kassenlage durch die
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Ein Verzicht auf
Hessenkasse mit 2,6 Mio EURO hätte katastrophale Folgen für die zukünftige
Haushaltswirtschaft der Stadt Laubach.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen
Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 97 Abs.
3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und
beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den
Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den
Haupt- und Finanzausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
zu. Der Haushaltsplan wird
a) im Ergebnishaushalt |
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im
ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
21.996.469,00
EUR |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
21.038.195,00
EUR |
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im
außerordentlichen Ergebnis |
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mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0,00 EUR |
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mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
5.300,00 EUR |
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mit
einem Überschuss von |
952.974,00 EUR |
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b) im
Finanzhaushalt |
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mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.779.524,00 EUR |
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und
dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
1.990.325,00 EUR |
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Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
3.068.400,00 EUR |
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Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.069.475,00 EUR |
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Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.763.585,00 EUR |
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mit
einem Zahlungsmittelüberschuss von |
+7.339,00 EUR |
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festgesetzt. Die vorgenannten Festsetzungen verändern
sich durch die noch zu beschließende beigefügte Änderungsliste (Anträge
Ortsbeiräte, Änderungen der Verwaltung, Änderungen aus den
Ausschussberatungen).
Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von
der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 Kenntnis und beschließt das
zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2018 – Entwurf
(liegt bereits vor):
Aktualisierte Veränderungsliste
zum Haushaltsplan 2018 (wird nachgereicht)