Begründung:
Der Haushaltsentwurf 2018 wird in der Sitzung am 07.
Dezember 2017 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit einer
Verabschiedung ist in der 1. Sitzung im Jahr 2018 zu rechnen.
Der Haushaltsentwurf 2018 sieht bei unveränderten
Hebesätzen für die Grundsteuer A und B eine Senkung des Hebesatzes der
Gewerbesteuer von 450 % auf 420 % vor.
Ein Abwarten bis zur Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung über den Haushaltsentwurf 2018 und der notwendigen
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wäre eine Verzögerung der Zustellung der
Steuerbescheide und ein Einnahmeausfall für die Stadtkasse, der nur durch
Inanspruchnahme von Kassenkrediten auszugleichen wäre.
Mit der Hebesatzsatzung werden die Steuersätze für das
Haushaltsjahr 2018 rechtzeitig bekannt gegeben und die Finanzverwaltung ist in
der Lage die Steuerbescheide rechtzeitig zu versenden. Mit der Verabschiedung
und Veröffentlichung der Hebesatzsatzung wird rechtzeitig zum 01.01.2018
Rechtssicherheit für die Erhebung der wichtigen kommunalen steuern geschaffen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der
Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 als Satzung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es
ist zu erwarten, dass die Senkung des Hebesatzes durch die sehr gute Ertragslage
der örtlichen Gewerbetreibenden nominal aufgefangen werden kann.
Anlagen:
Entwurf Hebesatzsatzung