Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
281/2017
Aktenzeichen
966.9
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Haushaltsentwurf 2018 wird in der Sitzung am 07. Dezember 2017 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit einer Verabschiedung ist in der 1. Sitzung im Jahr 2018 zu rechnen.

 

Der Haushaltsentwurf 2018 sieht bei unveränderten Hebesätzen für die Grundsteuer A und B eine Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 450 % auf 420 % vor.

 

Ein Abwarten bis zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Haushaltsentwurf 2018 und der notwendigen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wäre eine Verzögerung der Zustellung der Steuerbescheide und ein Einnahmeausfall für die Stadtkasse, der nur durch Inanspruchnahme von Kassenkrediten auszugleichen wäre.

 

Mit der Hebesatzsatzung werden die Steuersätze für das Haushaltsjahr 2018 rechtzeitig bekannt gegeben und die Finanzverwaltung ist in der Lage die Steuerbescheide rechtzeitig zu versenden. Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung der Hebesatzsatzung wird rechtzeitig zum 01.01.2018 Rechtssicherheit für die Erhebung der wichtigen kommunalen steuern geschaffen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 als Satzung.“

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ist zu erwarten, dass die Senkung des Hebesatzes durch die sehr gute Ertragslage der örtlichen Gewerbetreibenden nominal aufgefangen werden kann.

Anlagen:

 

Entwurf Hebesatzsatzung