Betreff
Neubau Feuerwehrhaus in Laubach
hier: a) Freigabe gesperrter Haushaltsmittel aus dem Jahr 2017
b) Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für 2018
Vorlage
266/2017
Aktenzeichen
131.31
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung, am 07.12.2016 den Sperrvermerk für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach, beschlossen.

 

Gemäß dem vorgenannten Beschluss soll die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel nach der Vorlage einer Detailplanung, durch den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss erfolgen.

 

Den Auftrag für die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen wurde nach Durchführung eines sogenannten VgV-Verfahrens (Vergabeverordnungs-Verfahren) (EU-Schwellenwert 209.000,00 Euro netto), am 10.04.2017 an das Büro Kplan, Siegen erteilt.

 

Im Nachgang der Beauftragung fanden zwei Besprechungstermine mit Vertretern der Feuerwehr Laubach, dem Büro Kplan einschließlich Fachplanern und dem Bauamt statt. Im Ergebnis wurde der Entwurf am 03.08.2017 durch die Feuerwehr freigegeben. Anschließend wurde durch das Büro Kplan der Entwurf komplett, einschließlich der Kostenberechnung nach DIN 276, fertiggestellt.

 

Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 25.10.2017 wird der finanzielle Aufwand der Maßnahme, einschließlich der Nebenkosten, mit einer Höhe von  4.432,750,00 Euro beziffert.

 

Die detaillierte Kostenberechnung von dem Büro Kplan liegt der Vorlage bei.  Weiter wurden Optionen aufgelistet. Die weitere Anlage 1 und 2 sind kein Bestandteil der Kostenberechnung.

 

Am 20. Dezember 2017 fand eine Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Magistrat, den Vertretern der Feuerwehr und dem Büro Kplan statt. Zu dieser wurde das Vorhaben umfangreich vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass alle Beteiligten eine zusätzliche Mittelbereitstellung und die Umsetzung der Maßnahme, wie geplant, zu unterstützen.

 

Die Fördersumme von seitens des Landes Hessen liegt bei 587.920,00 Euro (Bescheid vom 02.06.2016). Da dem Magistrat bei seiner Klausurtagung über den Haushalt 2018 am 23.10.2017 die Höhe der zusätzlich benötigten Mittel nicht vorlag, sollen diese jetzt im Entwurf für die kommende Haushaltsberatung der städtischen Gremien ausgewiesen werden.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag, wie folgt zu beschließen:

 

a)            Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss erteilt die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel für den Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach in Höhe von 1.365.000,00 Euro zzgl. der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

 

b)            Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung unter unter Beteiligung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung von 2.000.000,00 Euro auf 3.000.000,00 Euro für diese Baumaßnahme.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel hierfür stehen unter der Buchungsstelle 15.573.01/0299.84100050 in Höhe von 3.500.000,00 Euro haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die weiteren Mittel in Höhe 1.000.000,00 Euro müssen noch im Haushalt 2018 eingeplant werden.

 

Die jährlichen Folgekosten, ohne Tilgungsleistungen, betragen 224.530,00 €. Die Anfangstilgungsleistung per Anno beträgt 24.000,00 €. Die Berechnung basiert auf einen Zinsfuß von 4% über die gesamte Laufzeit von 50 Jahren und ist wohlwollend betrachtet.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

·         Stadtverordnetenvorlage vom 03.06.2015

·         Protokollauszug vom 15.06.2015

·         Protokolle Sitzungen Feuerwehr vom 22.05.2017 und 26.06.2017

·         Protokollauszug von der HBFA-Sitzung vom 06.06.2017

·         Protokollauszug von der Magistratssitzung vom 28.08.2017

·         Aktueller Entwurf

·         Kostenberechnung DIN 276  vom 25.10.2017 des Büros Kplan

·         Vergleich der Anschaffungs-, Herstellungs- und Folgekosten