hier: a) Freigabe gesperrter Haushaltsmittel aus dem Jahr 2017
b) Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für 2018
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2017
hat die Stadtverordnetenversammlung, am 07.12.2016 den Sperrvermerk für den
Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach, beschlossen.
Gemäß dem vorgenannten Beschluss soll die Freigabe der
gesperrten Haushaltsmittel nach der Vorlage einer Detailplanung, durch den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss erfolgen.
Den Auftrag für die erforderlichen Architekten- und
Ingenieurleistungen wurde nach Durchführung eines sogenannten VgV-Verfahrens
(Vergabeverordnungs-Verfahren) (EU-Schwellenwert 209.000,00 Euro netto), am
10.04.2017 an das Büro Kplan, Siegen erteilt.
Im Nachgang der Beauftragung fanden zwei
Besprechungstermine mit Vertretern der Feuerwehr Laubach, dem Büro Kplan
einschließlich Fachplanern und dem Bauamt statt. Im Ergebnis wurde der Entwurf am
03.08.2017 durch die Feuerwehr freigegeben. Anschließend wurde durch das Büro
Kplan der Entwurf komplett, einschließlich der Kostenberechnung nach DIN 276,
fertiggestellt.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 25.10.2017
wird der finanzielle Aufwand der Maßnahme, einschließlich der Nebenkosten, mit
einer Höhe von 4.432,750,00 Euro beziffert.
Die detaillierte Kostenberechnung von dem Büro Kplan
liegt der Vorlage bei. Weiter wurden
Optionen aufgelistet. Die weitere Anlage 1 und 2 sind kein Bestandteil der Kostenberechnung.
Am 20. Dezember 2017 fand eine Sitzung mit den
Fraktionsvorsitzenden, dem Magistrat, den Vertretern der Feuerwehr und dem Büro
Kplan statt. Zu dieser wurde das Vorhaben umfangreich vorgestellt und
diskutiert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass alle Beteiligten eine
zusätzliche Mittelbereitstellung und die Umsetzung der Maßnahme, wie geplant,
zu unterstützen.
Die Fördersumme von seitens des Landes Hessen liegt
bei 587.920,00 Euro (Bescheid vom 02.06.2016). Da dem Magistrat bei seiner
Klausurtagung über den Haushalt 2018 am 23.10.2017 die Höhe der zusätzlich
benötigten Mittel nicht vorlag, sollen diese jetzt im Entwurf für die kommende
Haushaltsberatung der städtischen Gremien ausgewiesen werden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag, wie
folgt zu beschließen:
a)
Der Haupt-, Bau-
und Finanzausschuss erteilt die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel für den
Neubau des Feuerwehrhauses in Laubach in Höhe von 1.365.000,00 Euro zzgl. der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.
b)
Auf der Grundlage
der vorliegenden Kostenberechnung unter unter Beteiligung des Haupt-, Bau- und
Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 beschließt die
Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung von 2.000.000,00
Euro auf 3.000.000,00 Euro für diese Baumaßnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel hierfür stehen unter der Buchungsstelle 15.573.01/0299.84100050 in Höhe
von 3.500.000,00 Euro haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die weiteren Mittel in
Höhe 1.000.000,00 Euro müssen noch im Haushalt 2018 eingeplant werden.
Die
jährlichen Folgekosten, ohne Tilgungsleistungen, betragen 224.530,00 €. Die
Anfangstilgungsleistung per Anno beträgt 24.000,00 €. Die Berechnung basiert
auf einen Zinsfuß von 4% über die gesamte Laufzeit von 50 Jahren und ist
wohlwollend betrachtet.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
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Stadtverordnetenvorlage
vom 03.06.2015
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Protokollauszug
vom 15.06.2015
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Protokolle
Sitzungen Feuerwehr vom 22.05.2017 und 26.06.2017
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Protokollauszug
von der HBFA-Sitzung vom 06.06.2017
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Protokollauszug
von der Magistratssitzung vom 28.08.2017
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Aktueller Entwurf
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Kostenberechnung
DIN 276 vom 25.10.2017 des Büros Kplan
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Vergleich der
Anschaffungs-, Herstellungs- und Folgekosten