Begründung:
Nachdem die Vorlage
224/2017 mehrheitlich durch die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt wurde,
hat der Geschäftsführer der Gesellschaft Insolvenzantrag beim zuständigen
Amtsgericht in Gießen gestellt.
Daraufhin hat
Bürgermeister Klug Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
eingelegt, um einen möglichen Schaden (Rückzahlung von Landesdarlehen und
Landeszuschuss) für die Stadt abzuwenden. In der Folge wurden die rechtlichen
Konsequenzen einer Insolvenz der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbH für die Stadt
Laubach mit den Zuschuss- und Geldgebern erörtert.
Dazu wurden intensive
Gespräche mit Vertretern des Sozialministeriums, der WiBank, dem Vorstand der
Sparkasse Laubach-Hungen, der EKHN, den Wirtschaftspaten e.V., den
Gesellschaftern der Dorfschmiede, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem
Verfahrensbevollmächtigen des Geschäftsführers der Dorfschmiede geführt.
Die Ergebnisse dieser
Gespräche führten zu folgenden Feststellungen:
- Eine eröffnete Insolvenz führt dazu, dass kein Verwendungsnachweis
erstellt werden kann. Dieser ist Voraussetzung für die Gewährung von
Zuschuss und Darlehen des Landes Hessen. Daraus folgt eine sofortige
Rückzahlungsplicht der Förderbeträge an das Land Hessen (Zuschuss und
Darlehen).
- Eine eröffnete Insolvenz kann zu einer nachhaltigen Schieflage der
betroffenen Handwerker führen, die auf einen erheblichen Teil ihrer
Forderungen verzichten müssen. Denkbar sind sogar weitere Insolvenzen
einzelner Betriebe.
- Bei einer Zwangsversteigerung ist die Fortführung der Tagespflege
und des Dorfladens nicht gesichert. Es droht der Verlust von
Arbeitsplätzen.
- Bei einer Zwangsversteigerung ist der Bestand der Sozialwohnungen
ungewiss.
- Eine Insolvenz wird zu erheblichen Konsequenzen im städtischen
Haushalt führen, da die Stadt durch den Regierungspräsidenten bei der
Haushaltsgenehmigung für 2017 verpflichtet wurde, bei Eintritt der
Insolvenz Rückstellungen für die gewährten Landesdarlehen und den
Landeszuschuss zu bilden.
Eine Bewertung aller
Fakten, einschließlich der positiven Fortführungsprognose durch die
Wirtschaftspaten, führten zu dem vorliegenden Sanierungskonzept und zu der Beschlussvorlage.
Auf Grund dieser neuen
Sachlage hat Bürgermeister Klug seinen fristgerecht eingereichten Widerspruch
zurückgenommen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
- Das beigefügte Sanierungskonzept von RA Sascha Walter wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbh soll für die Rückzahlung des
Landesdarlehens ein längerer Zeitraum für die Erstattung an die Stadt
Laubach zinsfrei eingeräumt werden. Der Magistrat wird gebeten, einen
neuen Darlehensvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen.
- Einem Rangrücktritt im Grundbuch Freienseen, Blatt 1657, Abt. 3,
Alsfelder Straße 18,20 Flur 1, FlSt. 54 und 56, Schlossgasse, Flur 1,
FlSt. 53 zu Gunsten der Stadtwaldstiftung Laubach in Höhe von 150.000,00 €
wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sollte der
Sanierungsvorschlag umgesetzt werden, so ergeben sich für die Stadt dahingehend
Auswirkungen, dass die Tilgungszahlungen an die Stadt durch die dorfSCHMIEDE
jährlich von 34.850 € auf 10.000,00 € gesenkt werden. Die Auswirkungen
auf den städtischen Haushalt bleiben zusammengefasst gleich, gegenüber einer
möglichen Insolvenz tritt eine deutliche Verbesserung ein.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschießen.
Anlagen:
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Cash-Flow Berechnung
-
Sanierungskonzept