Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vermeidung der Insolvenz der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbh
Vorlage
250/2017
Aktenzeichen
432.10
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nachdem die Vorlage 224/2017 mehrheitlich durch die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt wurde, hat der Geschäftsführer der Gesellschaft Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Gießen gestellt.

 

Daraufhin hat Bürgermeister Klug Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung eingelegt, um einen möglichen Schaden (Rückzahlung von Landesdarlehen und Landeszuschuss) für die Stadt abzuwenden. In der Folge wurden die rechtlichen Konsequenzen einer Insolvenz der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbH für die Stadt Laubach mit den Zuschuss- und Geldgebern erörtert.

Dazu wurden intensive Gespräche mit Vertretern des Sozialministeriums, der WiBank, dem Vorstand der Sparkasse Laubach-Hungen, der EKHN, den Wirtschaftspaten e.V., den Gesellschaftern der Dorfschmiede, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Verfahrensbevollmächtigen des Geschäftsführers der Dorfschmiede geführt.

 

Die Ergebnisse dieser Gespräche führten zu folgenden Feststellungen:

 

  1. Eine eröffnete Insolvenz führt dazu, dass kein Verwendungsnachweis erstellt werden kann.  Dieser ist Voraussetzung für die Gewährung von Zuschuss und Darlehen des Landes Hessen. Daraus folgt eine sofortige Rückzahlungsplicht der Förderbeträge an das Land Hessen (Zuschuss und Darlehen).
  2. Eine eröffnete Insolvenz kann zu einer nachhaltigen Schieflage der betroffenen Handwerker führen, die auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Denkbar sind sogar weitere Insolvenzen einzelner Betriebe.
  3. Bei einer Zwangsversteigerung ist die Fortführung der Tagespflege und des Dorfladens nicht gesichert. Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen.
  4. Bei einer Zwangsversteigerung ist der Bestand der Sozialwohnungen ungewiss.
  5. Eine Insolvenz wird zu erheblichen Konsequenzen im städtischen Haushalt führen, da die Stadt durch den Regierungspräsidenten bei der Haushaltsgenehmigung für 2017 verpflichtet wurde, bei Eintritt der Insolvenz Rückstellungen für die gewährten Landesdarlehen und den Landeszuschuss zu bilden.

 

Eine Bewertung aller Fakten, einschließlich der positiven Fortführungsprognose durch die Wirtschaftspaten, führten zu dem vorliegenden Sanierungskonzept und zu der Beschlussvorlage.

 

Auf Grund dieser neuen Sachlage hat Bürgermeister Klug seinen fristgerecht eingereichten Widerspruch zurückgenommen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

 

  1. Das beigefügte Sanierungskonzept von RA Sascha Walter wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbh soll für die Rückzahlung des Landesdarlehens ein längerer Zeitraum für die Erstattung an die Stadt Laubach zinsfrei eingeräumt werden. Der Magistrat wird gebeten, einen neuen Darlehensvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen.
  3. Einem Rangrücktritt im Grundbuch Freienseen, Blatt 1657, Abt. 3, Alsfelder Straße 18,20 Flur 1, FlSt. 54 und 56, Schlossgasse, Flur 1, FlSt. 53 zu Gunsten der Stadtwaldstiftung Laubach in Höhe von 150.000,00 € wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sollte der Sanierungsvorschlag umgesetzt werden, so ergeben sich für die Stadt dahingehend Auswirkungen, dass die Tilgungszahlungen an die Stadt durch die dorfSCHMIEDE jährlich von 34.850 € auf 10.000,00 € gesenkt werden.  Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bleiben zusammengefasst gleich, gegenüber einer möglichen Insolvenz tritt eine deutliche Verbesserung ein.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschießen.

 

Anlagen:

 

-          Cash-Flow Berechnung

-          Sanierungskonzept