Betreff
Nachwahl eines Stellvertreters der Stadt Laubach für die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen
Vorlage
243/2017
Aktenzeichen
048.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 6 Absatz 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Mitgleider für die Dauer ihrer Amtszeit sowohl Vertreter/-in als auch Stellvertreter/-in für die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen.

 

Es wird vorgeschlagen als Nachfolger für Herrn Kauß, als Stellvertreter Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff, zu wählen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Nachdem der gewählte Stellvertreter, Herr Günter Kauß zum 31.12.2016 aus dem Dienst der Stadt Laubach ausgeschieden ist, wählt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen, bis zum Ende der Wahlzeit für die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen als Nachfolger Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff.