Begründung:
Nach § 6 Absatz 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen
wählen die Vertretungskörperschaften der Mitgleider für die Dauer ihrer
Amtszeit sowohl Vertreter/-in als auch Stellvertreter/-in für die
Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen.
Es wird vorgeschlagen als Nachfolger für Herrn Kauß, als
Stellvertreter Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff, zu wählen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Nachdem der gewählte Stellvertreter, Herr Günter Kauß
zum 31.12.2016 aus dem Dienst der Stadt Laubach ausgeschieden ist, wählt die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des
KGRZ KIV in Hessen, bis zum Ende der Wahlzeit für die Verbandsversammlung des
KGRZ KIV in Hessen als Nachfolger Herrn Oberamtsrat Andreas Stuff.