hier: 1. Bericht Hess. Rettungsschirm für Kommunen Nr. 1/2017
2. Bericht zur Ausführung des Haushaltsplanes 2017 gem.
§ 28 GemHVO
Begründung:
Gem. dem Vertrag mit dem Land Hessen zum HKRS hat die
Stadt Laubach mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens dem Land Hessen die
Einhaltung der Bestimmungen zum HKRS schriftlich mitzuteilen.
Zum Stand 30.06.2017 ist festzustellen, dass
1. die vertraglichen Verpflichtungen - dauerhaft eine ausgeglichene Haushaltsführung sicher zu
stellen - seitens der Stadt eingehalten werden.
2. Prognosestörungen, die einen
ausgeglichenen Haushalt gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.
3. Nach derzeitiger Einschätzung der
Finanzverwaltung wird das Jahresergebnis 2017 mit einem Überschuss
abgeschlossen. Nach 2016 wäre dies dann das 2. ausgeglichene Jahresergebnis.
Gebührenhaushalte
der Stadt
In den Bereichen Wasser, Abwasser und Friedhöfe werden
kostendeckende Gebühren erhoben. Die Kostendeckung im Bereich der Friedhöfe
kann nur über die nach wie vor gute Ertragssituation von RuheForst
sichergestellt werden. Noch in 2017 werden diese Gebühren neu kalkuliert und es
ist für 2018 mit deutlicher Anhebung von Bestattungsgebühren zu rechnen.
Entwicklung
der Einkommen- und Gewerbesteuer
Während die Gewerbesteuer sich derzeit gem. den
Planansätzen entwickelt, können wir bei der Einkommensteuer in 2017 auf eine
Rekordeinnahme hoffen:
Einkommensteuer II. Quartal: 2.425.304,95 €
Gewerbesteuer – Ist II. Quartal: 2.550.000,00 €
Investitionen
2017:
Hierzu verweisen wir auf die beigefügte Liste der
Finanzverwaltung. Durch die zusätzlichen KIP – Maßnahmen und Verzögerungen bei
der Bewilligung von Zuweisungen können Investitionen zum Teil erst 2018
umgesetzt werden. Die Aufnahme von Investitionskrediten 2017 wird entsprechend
angepasst.
Verbindlichkeiten
zum 30.06.2017
Stadt incl. FlurB u. Dorfschmiede: 8.724.405 €
Stadtwerke 7.168.377
€
Kassenkredite: 3.000.000
€
Gesamt: 18.891.782
€ pro Einwohner: 1.957.698 €
Im August wird die Stadt 500.000 € an Kassenkredite
tilgen. In 2017 wurden bisher noch keine Investitionskredite neu aufgenommen.
Stand der
Jahresrechnungen:
Die Jahresrechnungen 2008 und 2009 wurden von der
Revision geprüft. Der Prüfbericht wird in Kürze der StaVo zur Entscheidung
vorgelegt. Die Jahresrechnung 2010 wurde vom Wirtschaftsprüfer geprüft, es
fehlt noch der Schlussbericht der Revision. Die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und
2013 sind prüffähig. Die Prüffähigkeit des Jahresabschlusses 2014 wird in 2017
noch hergestellt. Die Feststellung der vorläufigen Jahresabschlüsse 2015 (Sept.
2017) und 2016 (Nov 2017) werden vereinbarungsgemäß vorbereitet.
Es wird um Kenntnisnahme des Berichts gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss des Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Bericht Nr. 1/2017 an die
Kommunalaufsicht bezüglich der Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen mit
dem Land Hessen zum HKRS wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht des Fachbereiches Finanzen
zur Ausführung des Haushaltsplanes 2017 gem. § 28 GemHVO wird zur Kenntnis
genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
vertraglichen Vereinbarungen seitens der Stadt werden eingehalten. Es ist zu
erwarten, dass ab 2019 die Stadt erfolgreich aus der vertraglichen Vereinbarung
mit dem Land Hessen ausscheiden kann.
Anlagen:
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Kopie Bericht an
RP
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Stand
Investitionen 2017