Begründung:
Im April 2016 fand im Rathaus Lich ein erstes Gespräch
zwischen Vertretern der Stadt Lich sowie der Stadt Laubach hinsichtlich der
Auslotung einer Kooperation im Bereich von verschiedenen Abteilungen der
Verwaltung statt. Primär im Fokus lag dabei, eine Kooperation im Bereich der
Finanzverwaltung, da beide derzeitigen Fachbereichsleiter Ende 2018 bzw. Anfang
2019 in Ruhestand gehen werden. Nicht nur deshalb, sondern auch wegen des bei
den Städten und Gemeinden bestehenden Konsolidierungsdruckes sollte eine
mögliche Kooperation ausgelotet werden.
In Folge dieses ersten Termins haben dann von Mai bis
August Gespräche zwischen den fünf am gemeinsamen Standesamtsbezirk beteiligten
Kommunen (Grünberg, Hungen, Laubach, Lich und Reiskirchen) stattgefunden, um
abzustimmen, inwieweit eine größere Kooperation in Form eines
Verwaltungsverbandes für den Ostkreis realisierbar wäre. Im Laufe dieser
Gespräche hat sich jedoch herausgestellt, dass von Seiten der Städte Hungen und
Grünberg sowie der Gemeinde Reiskirchen derzeit kein Interesse an einer
weiteren Kooperation in Form eines Verwaltungsverbandes besteht.
Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter der Stadt Lich
sowie der Stadt Laubach die Arbeiten für eine Kooperation mit zwei Partnern
intensiviert und im Rahmen einer Informationsveranstaltung im November 2016 den
politischen Mandatsträgern sowie den Personalräten beider Städte die geplante
Kooperation der beiden Finanzverwaltungen vorgestellt.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurde der
Grundsatzbeschluss für beide Stadtverordnetenversammlungen vorbereitet. Die
Grundsatzbeschlüsse für den Gemeindeverwaltungsverband wurden im März 2017 von
beiden Parlamenten gefasst. Ebenso wurde die Bildung einer interkommunalen
Arbeitsgruppe „Verwaltungsverband Laubach – Lich“ beschlossen.
Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter aller Fraktionen
beider Parlamente, die beiden Stadtverordnetenvorsteher, die Bürgermeister,
Vertreter der Personalräte sowie Mitarbeiter beider Verwaltungen an.
Eine der ersten Aufgaben dieser Arbeitsgruppe bestand
darin, im Rahmen der seither drei Sitzungen, den von den Verwaltungen
erarbeiteten und mit der Kommunalaufsicht bzw. dem Hess. Städte- und
Gemeindebund abgestimmten Entwurf der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes
zu besprechen und für die anstehenden parlamentarischen Beratungen
vorzubereiten.
Von Seiten der Arbeitsgruppe wurden u. a. noch
folgende wesentliche Merkmale der Satzung festgelegt:
·
Name des
Verbandes (§ 2)
·
Sitz des
Verbandes (§ 2)
·
Anzahl der
Mitglieder der Verbandsversammlung (§ 6)
·
Ausgeschlossener
Personenkreis in der Verbandsversammlung (§ 7)
·
zeitliche Dauer
des Verbandsversammlungsvorsitzes (§ 8)
·
Anzahl der
Mitglieder des Verbandsvorstandes (§ 11)
·
Recht zur Bildung
von Unterstützungskommissionen (§ 14)
·
Festsetzung der
Stammeinlage (§ 21)
Aufgrund der vorstehenden Festlegungen sowie des zuvor
erarbeiteten Entwurfs der Verbandssatzung hat sich die nun im Entwurf
vorliegende „Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GemVwV)
"Städteservice Laubach - Lich" ergeben.
Als Anlage 1 ist der Satzung die geplante zeitliche
Umsetzung der in den Verband zu integrierenden Aufgaben beigefügt.
Nach Beschlussfassung der Verbandssatzung durch beide
Stadtverordnetenversammlungen besteht die Möglichkeit beim Land Hessen
entsprechende Fördermittel für die interkommunale Zusammenarbeit zu beantragen.
Aufgrund der bestehenden „Rahmenvereinbarung zur
Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ können für die Umsetzung des
Gemeindeverwaltungsverbandes Fördermittel in Höhe von 150.000 € je
teilnehmender Kommune gewährt werden.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt nach Beratung im interkommunalen
Arbeitsausschuss der Städte Laubach und Lich über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die im Entwurf vorliegende Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes
(GemVwV) "Städteservice Laubach - Lich" wird als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Gründung des Verwaltungsverbandes wird zunächst notwendige Investitionen in die
Organisationsstruktur verursachen, die aber auch bereits frühzeitig für
Entlastungen in den kommunalen Haushalten sorgt. Mittel- und langfristig sind
die Einsparungen unverkennbar zu erwarten und gleichzeitig wird die
Verwaltungsleistung in quantitativer und qualitativer Hinsicht deutlich
verbessert.
Anlagen:
Satzungsentwurf Verwaltungsverband