Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsentwurf des Gemeindeverwaltungsverbandes (GemVwV) "Städteservice Laubach- Lich"
Vorlage
240/2017
Aktenzeichen
025.53
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im April 2016 fand im Rathaus Lich ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Lich sowie der Stadt Laubach hinsichtlich der Auslotung einer Kooperation im Bereich von verschiedenen Abteilungen der Verwaltung statt. Primär im Fokus lag dabei, eine Kooperation im Bereich der Finanzverwaltung, da beide derzeitigen Fachbereichsleiter Ende 2018 bzw. Anfang 2019 in Ruhestand gehen werden. Nicht nur deshalb, sondern auch wegen des bei den Städten und Gemeinden bestehenden Konsolidierungsdruckes sollte eine mögliche Kooperation ausgelotet werden.

 

In Folge dieses ersten Termins haben dann von Mai bis August Gespräche zwischen den fünf am gemeinsamen Standesamtsbezirk beteiligten Kommunen (Grünberg, Hungen, Laubach, Lich und Reiskirchen) stattgefunden, um abzustimmen, inwieweit eine größere Kooperation in Form eines Verwaltungsverbandes für den Ostkreis realisierbar wäre. Im Laufe dieser Gespräche hat sich jedoch herausgestellt, dass von Seiten der Städte Hungen und Grünberg sowie der Gemeinde Reiskirchen derzeit kein Interesse an einer weiteren Kooperation in Form eines Verwaltungsverbandes besteht.

 

Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter der Stadt Lich sowie der Stadt Laubach die Arbeiten für eine Kooperation mit zwei Partnern intensiviert und im Rahmen einer Informationsveranstaltung im November 2016 den politischen Mandatsträgern sowie den Personalräten beider Städte die geplante Kooperation der beiden Finanzverwaltungen vorgestellt.

 

In einem weiteren Arbeitsschritt wurde der Grundsatzbeschluss für beide Stadtverordnetenversammlungen vorbereitet. Die Grundsatzbeschlüsse für den Gemeindeverwaltungsverband wurden im März 2017 von beiden Parlamenten gefasst. Ebenso wurde die Bildung einer interkommunalen Arbeitsgruppe „Verwaltungsverband Laubach – Lich“ beschlossen.

Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter aller Fraktionen beider Parlamente, die beiden Stadtverordnetenvorsteher, die Bürgermeister, Vertreter der Personalräte sowie Mitarbeiter beider Verwaltungen an.

 

Eine der ersten Aufgaben dieser Arbeitsgruppe bestand darin, im Rahmen der seither drei Sitzungen, den von den Verwaltungen erarbeiteten und mit der Kommunalaufsicht bzw. dem Hess. Städte- und Gemeindebund abgestimmten Entwurf der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes zu besprechen und für die anstehenden parlamentarischen Beratungen vorzubereiten.

 

Von Seiten der Arbeitsgruppe wurden u. a. noch folgende wesentliche Merkmale der Satzung festgelegt:

 

·        Name des Verbandes (§ 2)

·        Sitz des Verbandes (§ 2)

·        Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung (§ 6)

·        Ausgeschlossener Personenkreis in der Verbandsversammlung (§ 7)

·        zeitliche Dauer des Verbandsversammlungsvorsitzes (§ 8)

·        Anzahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes (§ 11)

·        Recht zur Bildung von Unterstützungskommissionen (§ 14)

·        Festsetzung der Stammeinlage (§ 21)

 

Aufgrund der vorstehenden Festlegungen sowie des zuvor erarbeiteten Entwurfs der Verbandssatzung hat sich die nun im Entwurf vorliegende „Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GemVwV) "Städteservice Laubach - Lich" ergeben.

 

Als Anlage 1 ist der Satzung die geplante zeitliche Umsetzung der in den Verband zu integrierenden Aufgaben beigefügt.

 

Nach Beschlussfassung der Verbandssatzung durch beide Stadtverordnetenversammlungen besteht die Möglichkeit beim Land Hessen entsprechende Fördermittel für die interkommunale Zusammenarbeit zu beantragen.

 

Aufgrund der bestehenden „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ können für die Umsetzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fördermittel in Höhe von 150.000 € je teilnehmender Kommune gewährt werden.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt nach Beratung im interkommunalen Arbeitsausschuss der Städte Laubach und Lich über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die im Entwurf vorliegende Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GemVwV) "Städteservice Laubach - Lich" wird als Satzung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gründung des Verwaltungsverbandes wird zunächst notwendige Investitionen in die Organisationsstruktur verursachen, die aber auch bereits frühzeitig für Entlastungen in den kommunalen Haushalten sorgt. Mittel- und langfristig sind die Einsparungen unverkennbar zu erwarten und gleichzeitig wird die Verwaltungsleistung in quantitativer und qualitativer Hinsicht deutlich verbessert.

Anlagen:

 

Satzungsentwurf Verwaltungsverband