Begründung:
Am 26.01.2017 hat sich
die IKEK-Steuerungsgruppe ausführlich mit der derzeit gültigen
Stellplatzsatzung der Stadt Laubach in Zusammenhang mit einer gewünschten
positiven Stadtentwicklung befasst. Hierbei wurde insbesondere die Frage nach
der Ablösung von Stellplätzen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.
Die erste Satzung dieser
Art wurde bereits am 12.12.1994 durch die Stadt-verordnetenversammlung
beschlossen, fortwährend geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren,
die bis dato bei der Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von
öffentlichen Parkplätzen verwendet sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt
eingeflossen. In den letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen
von Stellflächen beantragt worden.
Nach eingehender
Beratung kam die IKEK-Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig
zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt,
das weder zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in
der Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit
nicht im Einklang mit den Zielen des IntegriertenKommunalenEntwicklungsKonzeptes,
die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie die Nutzung/Umnutzung von Leerständen
verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung (2.300,00
€ pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in die Höhe
treiben, dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich zurücktreten.
Eine gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen wird hierdurch unterbunden.
Auf Grund des Vorgenannten
soll deshalb die Stellplatzsatzung aufgehoben werden.
Die Stellungnahme vom HSGB
wurde den Mitgliedern der Stadtverordneten-versammlung bereits am 08.06.2017
zur Kenntnis übersandt.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge die Aufhebung der derzeit für das gesamte Gemarkungsgebiet gültigen
Stellplatzsatzung aufgeben.