Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der derzeit gültigen Stellplatzsatzung
Vorlage
239/2017
Aktenzeichen
630.50/020.04
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Am 26.01.2017 hat sich die IKEK-Steuerungsgruppe ausführlich mit der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Laubach in Zusammenhang mit einer gewünschten positiven Stadtentwicklung befasst. Hierbei wurde insbesondere die Frage nach der Ablösung von Stellplätzen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.

 

Die erste Satzung dieser Art wurde bereits am 12.12.1994 durch die Stadt-verordnetenversammlung beschlossen, fortwährend geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren, die bis dato bei der Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen verwendet sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt eingeflossen. In den letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen von Stellflächen beantragt worden.

 

Nach eingehender Beratung kam die IKEK-Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt, das weder zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in der Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit nicht im Einklang mit den Zielen des IntegriertenKommunalenEntwicklungsKonzeptes, die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie  die Nutzung/Umnutzung von Leerständen verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung (2.300,00 € pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in die Höhe treiben, dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich zurücktreten. Eine gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen wird hierdurch unterbunden.

 

Auf Grund des Vorgenannten soll deshalb die Stellplatzsatzung aufgehoben werden.

 

Die Stellungnahme vom HSGB wurde den Mitgliedern der Stadtverordneten-versammlung bereits am 08.06.2017 zur Kenntnis übersandt.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge die Aufhebung der derzeit für das gesamte Gemarkungsgebiet gültigen Stellplatzsatzung aufgeben.