Begründung:
Nach der HGO sind die Kommunen dazu verpflichtet,
einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung vorzulegen.
Eine besondere Verpflichtung über die Offenlegung der
kommunalen Beteiligungen gilt gem. § 123 a HGO für Beteiligungen an
Unternehmen, die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden und der
kommunalen Anteil mindestens 20 % beträgt. Dies gilt besonders für die beiden
städtischen Eigengesellschaften, der LTS GmbH und der gLKB gGmbH.
Nach Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung ist eine öffentliche Auslegung in der
Stadtverwaltung vorgesehen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den
Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012 zustimmend zur Kenntnis und
stimmt der Veröffentlichung zu. Der Beteiligungsbericht ist an 5 Werktagen
öffentlich in der Verwaltung auszulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
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