Betreff
Erwerb von Gräbern zu Lebzeiten
Vorlage
222/2017
Aktenzeichen
752.042
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es soll dem Bürger der Großgemeinde Laubach die Möglichkeit eröffnet werden, zu Lebzeiten ein Grab käuflich zu erwerben, damit Angehörige im Todesfall nicht zu den zusätzlich entstehenden Kosten (Ausheben und /verfüllen, Kühlzellenbenutzung etc.) übermäßig belastet werden.

 

Vielen Mitbürgern ist es ein Anliegen ihre Grabstätte auf dem jeweiligen Friedhof ihres Wohnortes bereits zu Lebzeiten erwerben zu können.

Hierzu wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2017 (Vorlage 145/2017) der Magistrat beauftragt, einen entsprechenden Entwurf einer Änderungssatzung vorzulegen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den § 10 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Laubach, wie im beigefügten Entwurf, zu ergänzen.

Ein parzellenscharfer Erwerb ist bereits in der bestehenden Satzung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Friedhofsordnung.

Anlagen:

 

Entwurf der Änderungssatzung