Begründung:
Es soll dem Bürger der Großgemeinde Laubach die Möglichkeit
eröffnet werden, zu Lebzeiten ein Grab käuflich zu erwerben, damit Angehörige
im Todesfall nicht zu den zusätzlich entstehenden Kosten (Ausheben und
/verfüllen, Kühlzellenbenutzung etc.) übermäßig belastet werden.
Vielen Mitbürgern ist es ein Anliegen ihre Grabstätte
auf dem jeweiligen Friedhof ihres Wohnortes bereits zu Lebzeiten erwerben zu
können.
Hierzu wurde in der Stadtverordnetenversammlung am
02.03.2017 (Vorlage 145/2017) der Magistrat beauftragt, einen entsprechenden
Entwurf einer Änderungssatzung vorzulegen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den § 10
Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Laubach, wie im beigefügten Entwurf, zu ergänzen.
Ein parzellenscharfer Erwerb ist bereits in der
bestehenden Satzung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als
Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Friedhofsordnung.
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung