Begründung:
Bereits
am 17.02.2016 wurde in der StaVo beschlossen, 500 T€ in den HH einzustellen und
den Magistrat zu beauftragen, im Rahmen des Leerstandsmanagements und der
Ortskern- und Stadtentwicklung gemäß IKEK-Rahmenprogramm geeignete Grundstücke
und Wohnhäuser in Ortskernen in Laubach zu erwerben.
Aufgrund
des im Rahmen des IKEK-Programmes eingerichteten Leerstandsmanagements wurde
inzwischen zunächst pilothaft für die Innenstadt Laubach erarbeitet, welche
Immobilien leer stehen. In zahlreichen Gesprächen mit Eigentümern bzw. Erbengemeinschaften
wurden Verkaufsoptionen erarbeitet und entsprechende Prozesse (z.B.
Ortsgerichtsschätzungen) eingeleitet bzw. Verkäufe vermittelt oder Objekte in
Immobilien-Datenbanken eingestellt. Leerstandsmanagement und Verwaltung empfehlen,
folgende Grundstücke/Wohnhäuser aus strategischen städtebaulichen Gründen zum Erwerb
durch die Stadt vorzuschlagen:
Der
Schwerpunkt liegt eindeutig im Bereich der Unteren Langgasse.
Diese ist eine der beiden Haupteinfallstraßen zum Markplatz und für den ersten
– meist entscheidenden – Eindruck der Laubacher Innenstadt mit verantwortlich. Das zu erwerbende Objekt befindet sich optisch in einem
schlechten Zustand und würde
durch eine Sanierung das gesamte Quartier erheblich aufwerten. Das Entwicklungspotential (Beispiele: Schaffung kleiner Wohneinheiten,
sozialer Wohnungsbau, Betreutes Wohnen) soll
in das aktuell zu erstellende Innenstadtentwicklungskonzept einfließen.
Ein
weiteres zu erwerbende Objekt ist das „Hochzeitshaus“ in der Grünemannsgasse 13.
Auch dieses ist optisch in einem schlechten Zustand und würde durch Sanierung
den Bereich des Marktplatzes aufwerten. Die Stadt würde mit dem Erwerb ein
großes Grundstück mit Potential für Parkflächen und somit einer Entlastung der
Parksituation auf dem Marktplatz erhalten. Auch dieses Anwesen soll in das
Innenstadtentwicklungskonzept integriert werden (Beispiele: Gastronomie,
sozialer Wohnungsbau, Multifunktionsgebäude).
In der damaligen Vorlage wurde explizit
angesprochen, dass vor einem Ankauf entsprechende Gutachten/Schätzungen zu
Grunde zu legen sind. Für das Objekt
in der Grünemannsgasse liegt eine aktuelle Schätzung des Ortsgerichtes vor. Der
aufgerufene Verkaufspreis für das Objekt Untere Langgasse 13 ist aufgrund der
Grundstücksgröße und Innenstadtnähe und daraus resultierender
Entwicklungspotentiale aus Sicht des Leerstandsmanagements angemessen.
Es ist angestrebt, dass ein Objekt von der Stadt
sowie ein Objekt von der HLG erworben wird.
Der Erwerb über die HLG hat folgende Vorteile:
-
bei Ankauf durch die HLG sind die Objekte für die Stadt gesichert
-
Neunutzungsprozess kann durch die HLG gesteuert werden (in Abstimmung mit
der Stadt)
-
erst einmal keine oder nur geringe Belastung des städtischen Haushaltes
-
überschaubare Gebühren: 0,25% per Anno, 5 % des Verkaufserlöses
-
10 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsmöglichkeit
-
Planung und Projektsteuerung ohne Zeitdruck möglich
-
Ermöglicht den Übergang in neue Förderprogramme
-
Nutzung des KnowHow der HLG
-
breite Vermarktungsplattform
-
Geringere Arbeitsbelastung für das Bauamt
.
Die Objekte entnehmen Sie bitte aus der beigefügten
Anlage.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Ortsbeirat, die IKEK-AG und IKEK-Steuerungsgruppe sowie
den HBFA den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadt Laubach erwirbt gemäß Auftrag und Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 17. Februar 2016 die in der Begründung aufgelisteten Immobilien im Rahmen
des Leerstandsmanagements im Sanierungsgebiet der Dorferneuerung in der
Innenstadt Laubach zum Zweck der Stadtentwicklung.
Finanzielle Auswirkungen:
HH-Mittel stehen in Höhe von 500.000 € für den
möglichen Ankauf von unbebauten und bebauten Grundstücken zur Verfügung.
Anlagen:
Aufstellung der möglichen
Objekte