Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-,
zum Ausgleich des Bauprojektes „A45 – Talbrücke Bechlingen“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im
Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im
Grundbuch der Stadt Laubach.
Der
Eintragungstext lautet wie folgt:
Die
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr
zur Erfüllung beauftragte Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt
„A45 – Talbrücke Bechlingen“ die
Kompensationsmaßnahmen „Buchenfläche am Heinrichsgrund – Fläche 2“ auf
dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das
Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Der
jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand
oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.
Für
die Maßnahme werden 250.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro
Punkt realisiert.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 250.000 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „A45 – Talbrücke Bechlingen“ aus der Parzelle Gemarkung
Laubach, Flur 14, Flurstück 1 teilweise (Im Heinrichgsgrund) zugunsten der
Bundesregierung Deutschland –Bundesstraßenverwaltung- zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 250.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen
von 87.500 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält
die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme,
d.h. der Betrag reduziert sich um 5.250,00 € auf 82.250,00 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
-Flächenbeschreibung