Begründung:
Die Zahl der leerstehenden
Ladenlokale bzw. Geschäftsräume steigt zunehmend. Ein Grund ist die nach
Aufgabe von Geschäften schwierige Weitervermietung, weil die vielfach
veralteten Ladenlokale moderne Standards nicht erfüllen, oft sind kaum
Lagerraum und Parkplätze vorhanden. Zudem verringert sich aufgrund vor allem
des Strukturwandels im Einzelhandel in Richtung Online- oder Großflächenhandel
der Bedarf an (kleinen) Ladenflächen/-lokalen.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt sich die Stadt
Laubach auf eine bauliche Entwicklung in den Ortskernen.
Um insbesondere dem Leerstand und Verfall von
Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen entgegenzuwirken, fördert die Stadt Laubach
nach eigenem Ermessen den Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen zur
Wohnraum.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über Haupt-,
Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der als
Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung von Wohnraum in der Großgemeinde
Laubach durch Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel stehen im Haushalt 2017 unter der Haushaltstelle 10.522.01.71280000 als
„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung. Über diese
Haushaltstelle werden auch die Zuschussanträge für die Altbauförderung
abgewickelt.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
-
Richtlinien zur
Förderung von Wohnraum in der Großgemeinde Laubach durch Umbau von Ladenlokalen
bzw. Geschäftsräumen