Betreff
Richtlinien zur Förderung von Wohnraum in der Großgemeinde Laubach durch Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen
Vorlage
212/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Zahl der leerstehenden Ladenlokale bzw. Geschäftsräume steigt zunehmend. Ein Grund ist die nach Aufgabe von  Geschäften schwierige Weitervermietung, weil die vielfach veralteten Ladenlokale moderne Standards nicht erfüllen, oft sind kaum Lagerraum und Parkplätze vorhanden. Zudem verringert sich aufgrund vor allem des Strukturwandels im Einzelhandel in Richtung Online- oder Großflächenhandel der Bedarf an (kleinen) Ladenflächen/-lokalen. 

 

Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt sich die Stadt Laubach auf eine bauliche Entwicklung in den Ortskernen.

 

Um insbesondere dem Leerstand und Verfall von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen entgegenzuwirken, fördert die Stadt Laubach nach eigenem Ermessen den Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen zur Wohnraum.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der als Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung von Wohnraum in der Großgemeinde Laubach durch Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen zuzustimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt 2017 unter der Haushaltstelle 10.522.01.71280000 als „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung. Über diese Haushaltstelle werden auch die Zuschussanträge für die Altbauförderung abgewickelt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

-       Richtlinien zur Förderung von Wohnraum in der Großgemeinde Laubach durch Umbau von Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen