Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
211/2017
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-, zum Ausgleich des Bauprojektes „A45 Langgöns – Talbrücke Bornbach“ zu verkaufen.  Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.

 

Der Eintragungstext lautet wie folgt:

 

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr zur Erfüllung beauftragte Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt „A45 Langgöns – Talbrücke Bornbach“ die  Kompensationsmaßnahmen „Buchenfläche im Heinrichsgrund – Fläche 2 vollständig auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren.

Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.

 

Für die Maßnahme werden 230.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro Punkt realisiert.

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 230.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A45 Langgöns – Talbrücke Bornbach“ aus der Parzelle Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstücke 1 teilweise (Im Heinrichgsgrund) zugunsten der Bundesregierung Deutschland –Bundesstraßenverwaltung- zu.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 230.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen von 80.500 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert sich um 4.830,00 € auf 75.670,00 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

Anlagen:

 

-Flächenbeschreibung