Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-,
zum Ausgleich des Bauprojektes „A45 Langgöns – Talbrücke Bornbach“ zu
verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung
besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung
der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.
Der
Eintragungstext lautet wie folgt:
Die
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr
zur Erfüllung beauftragte Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt
„A45 Langgöns – Talbrücke Bornbach“ die
Kompensationsmaßnahmen „Buchenfläche im Heinrichsgrund – Fläche 2
vollständig auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem
Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Der
jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand
oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.
Für
die Maßnahme werden 230.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro
Punkt realisiert.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen
Sicherung von 230.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A45 Langgöns –
Talbrücke Bornbach“ aus der Parzelle Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstücke 1
teilweise (Im Heinrichgsgrund) zugunsten der Bundesregierung Deutschland –Bundesstraßenverwaltung-
zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 230.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen
von 80.500 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält
die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme,
d.h. der Betrag reduziert sich um 4.830,00 € auf 75.670,00 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
-Flächenbeschreibung