Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-,
zum Ausgleich des Bauprojektes „A66 Ffm- Riederwaldtunnel“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im
Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im
Grundbuch der Stadt Laubach.
Der
Eintragungstext lautet wie folgt:
Die
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr
zur Erfüllung beauftragte Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt „A66
– AD Ffm/Erlenbruch-AS Ffm-Bergen-Enkheim (Tunnel Riederwald)“ die Kompensationsmaßnahmen „Eichenfläche am
Heinrichsgrund – Fläche 1 vollständig“ sowie Buchenbestand am Eichberg, Fläche
18 - Teilfläche“ auf den Grundstücken zu verwirklichen und zu erhalten und zu
diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Der
jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand
oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.
Für
die Maßnahme werden 350.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro
Punkt realisiert.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen
Sicherung von 350.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A66 - Riederwaldtunnel“
aus den nachfolgend aufgeführten Parzellen zugunsten der Bundesregierung
Deutschland –Bundesstraßenverwaltung- zu:
Gemarkung Laubach, Flur 9, Flurstück 1/1 (Am Eichberg)
mit 39.206 ÖP und
Gemarkung Laubach, Flur 13, Flurstück 1 teilweise
& Flur 14, Flurstücke 1 teilweise (Im Heinrichgsgrund) mit 310.794 ÖP.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 350.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen
von 122.500 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung
erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme,
d.h. der Betrag reduziert sich um 7.350,00 € auf 115.150,00 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
-Vertragsentwurf HLG – Stadtwaldstiftung Laubach
-Beschreibung der Einzelfläche „Heinrichsgrund“
-Beschreibung der Einzelfläche „Am Eichberg“