Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Ruppertsburg Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Unter dem alten Gericht" hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und Beteteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 u. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
327/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Laubach das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzbarkeit eines ehemaligen landwirtschaftlichen Aussiedlerhofes zu schaffen.

 

Nach Aufgabe der Nutzung als Aussiedlerhof wurde dieser Bereich als Reiterhof mit Pensionstierhaltung genutzt. Ein Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle wurde damals von Seiten der Kreisbauaufsicht positiv beschieden. Dieser Bau wurde jedoch nicht ausgeführt und die Genehmigungsfrist ist mittlerweile verstrichen

 

Die Eigentümer des Hofes beabsichtigen die Wiederaufnahme bzw. die Nutzung des Anwesens für die Pferdezucht und -haltung. Die Pferdezucht soll mittelfristig abschnittsweise erweitert werden.

 

Die Offenlage wurde in der Zeit vom 18. April 2008 bis einschließlich 23. Mai 2008 durchgeführt. Die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für die vorgebrachten Anregungen der Behörden sind Abwägungsvorschläge (siehe Anlage) erarbeitet worden, so dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

Die gesamten Planungskosten wurden durch die Vorhabensträgerin übernommen.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 - 9) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Unter dem alten Gericht” im Stadtteil Ruppertsburg fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht (zum Bebauungsplan) werden gebilligt.

 

(3)   Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

 

(4)   Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.