Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Ruppertsburg Bebauungsplan "Unter dem alten Gericht" hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1und 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
326/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Laubach das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzbarkeit eines ehemaligen landwirtschaftlichen Aussiedlerhofes zu schaffen.

 

Nach Aufgabe der Nutzung als Aussiedlerhof wurde dieser Bereich als Reiterhof mit Pensionstierhaltung genutzt. Ein Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle wurde damals von Seiten der Kreisbauaufsicht positiv beschieden. Dieser Bau wurde jedoch nicht ausgeführt und die Genehmigungsfrist ist mittlerweile verstrichen

 

Die Eigentümer des Hofes beabsichtigen die Wiederaufnahme bzw. die Nutzung des Anwesens für die Pferdezucht und -haltung. Die Pferdezucht soll mittelfristig abschnittsweise erweitert werden.

 

Die Offenlage wurde in der Zeit vom 18. April 2008 bis einschließlich 23. Mai 2008 durchgeführt. Die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für die vorgebrachten Anregungen der Behörden sind Abwägungsvorschläge (siehe Anlage) erarbeitet worden, so dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

Die gesamten Planungskosten wurden durch die Vorhabensträgerin übernommen.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse Seite 1 - 21) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)   Die unter Absatz (1) beschlossenen Stellungnahmen werden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Umweltbericht bleibt gegenüber der Entwurfsfassung (04/2008) unverändert.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs.1  BauGB den Bebauungsplan “Unter dem alten Gericht” im Stadtteil Ruppertsburg einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO sowie die Begründung und den Umweltbericht dazu, als Satzung.

 

(4)   Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.