Betreff
Ortsgerichtswesen hier: Vorschlag für die Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin und 2. Vertreterin des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Laubach I
Vorlage
316/2008
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nachdem Frau Kühn nach Ihrem Wegzug aus Laubach aus dem Amt einer Ortsgerichtsschöffin und 2. Vertreterin des Ortsgerichtsvorstehers entlassen wurde, hat uns der Vizepräsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass nunmehr eine zur Neubesetzung dieses Amtes geeignete Person vorzuschlagen ist. Als deren Nachfolgerin wird nunmehr Frau Angela Dietz zur Wahl vorgeschlagen.

Frau Dietz soll für die Unterschriftsbeglaubigungen und das Erstellen von Sterbefallsanzeigen zuständig sein und dabei auch die Hinterbliebenen beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützen. Hierzu ist ständige Präsenz im Rathaus erforderlich. Daneben ist sie für den Schriftverkehr des Ortsgerichtes zuständig.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand wiederspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Die persönlichen Vorraussetzungen für die Ernennung von Frau Dietz gemäß § 8 OGG werden von Ihr erfüllt, es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Angela Dietz, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin und 2. Vertreterin des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach I dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.