Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Laubach Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Buchwald / Forstgarten a) Abwägung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensdurchführung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
272/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2007 die Ausweisung und Anlage eines Begräbniswaldes / Ruheforstes in der o. g. Flur östlich der Kernstadt Laubach, nördlich des Hotels Waldhaus, beschlossen.

Zur Verwirklichung dieses Vorhabens ist die Durchführung einer Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) erfolgte vom 07. Januar 2007 bis 08. Februar 2008. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die Abwägung eingestellt. Die Abwägung ist Bestandteil dieser Beschlussfassung. Die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt voraussichtlich am 03. März 2008. Nach Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt umgehend die Vorlage der entsprechenden Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung.

Eine hydrologische Bodenuntersuchung hinsichtlich der Eignung der Fläche für die beabsichtigte Nutzung befindet sich zur Zeit in Arbeit.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 -10) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Buchwald / Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen.
  4. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

  5. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.