Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im Verein Region GießenerLand i. G.
Vorlage
265/2008
Aktenzeichen
780.06
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach mehreren Beratungen im Magistrat der Stadt Laubach, letztmalig am 04. Februar 2008, wurde die Mitgliedschaft bei dem Verein Region GießenerLand i. G. als sinnvoll und notwendig erachtet.

Das Vorliegen eines Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepts ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) durch öffentliche wie private Träger für die neue EU-Förderperiode (2007-2013) und Grundlage für die Teilnahme am Wettbewerb als LEADER-Region.

Der Landkreis Gießen hat 2006 beim Land Hessen Antrag auf Förderung zur Erarbeitung eines Integrierten Regionalen Entwicklungskonzeptes (IREK) gestellt. Der Antrag wurde bewilligt, die Kofinanzierung durch den Landkreis Gießen geleistet.

In 2007 wurde ein Integriertes Regionales Entwicklungskonzept für die Region GießenerLand in Auftrag gegeben und mit breiter Beteiligung von Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie engagierter Einzelpersonen erarbeitet.

Der Landkreis Gießen hat sich gemeinsam mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden damit am sog. LEADER-Wettbewerb des Landes Hessen beteiligt und das IREK zwischenzeitlich dem Hessischen Umweltministerium zugeleitet.

Der rund 130 Seiten starke Bericht ist als Download verfügbar (www.region-giessen.de).

Für die LEADER-Regionen stehen in der neuen Förderphase der EU voraussichtlich 1,7 Mio. € Fördermittel zur Verfügung, für die nichtanerkannten Regionen (Regionalforen) werden 1,0 Mio. € verfügbar sein.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach ELER durch Städte, Gemeinden und private Dritte ist die Mitgliedschaft der Kommune in der für die IREK-Durchführung zu bildenden Trägerschaft der lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Der Landkreis Gießen und die Bürgermeister haben sich auf die Bildung eines gemeinnützigen Vereins sowie auf das als Anlage beigefügte Finanzierungskonzept verständigt. Die Städte und Gemeinden entrichten einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 0,31 € pro Einwohner.

Im Budget sind Projektmittel in Höhe von 60.000 € vorgesehen, mittels derer die LAG nach dem IREK ausgewiesene Projekte mit einer Förderquote von 70% ELER-Mittel durchführen kann. Die Förderquote beträgt ansonsten für kommunale Vorhaben 50%, für Vorhaben privater Dritter 30%. Insofern fließen die von Städten und Gemeinden eingebrachten Anteilsfinanzierungen in vollem Umfang in kommunale Vorhaben zurück.

Der Landkreis Gießen hat am 17.01.2008 den Anerkennungsbescheid für die LEADER-Region erhalten. Von daher ist jetzt möglichst schnell der Verein zu gründen, damit eine arbeitsfähige Struktur vorhanden ist und die Umsetzungsphase begonnen werden kann. Nach Erhalt des offiziellen Bescheids ist innerhalb von drei Monaten die Gründung des Vereines vorzunehmen. Eine weitere Vorgabe für die Förderung ist, dass bis zum Jahre 2010 50% der Projektmittel verausgabt sein müssen, so dass jetzt Zeitdruck besteht. Von daher hat der Landkreis Gießen den Termin für die Gründungsversammlung auf Ende Februar 2008 festgelegt. Es wurde gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft einen förmlichen Beschluss der Gremien voraussetzt.

Wir bitten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Mitgliedschaft im Verein Region GießenerLand i. G.
  2. Die Bereitstellung der jährlich zu entrichtenden Beiträge in Höhe von 3.200,- Euro beginnend ab dem Haushaltsjahr 2008.