Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Große Hexenwiese/ Thomasbügel" a.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
264/2008
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Rentkammer von Herrn Graf zu Solms-Laubach beabsichtigt, im oberen Horlofftal zwischen Laubach und Schotten im Waldbereich "Kirchberg" ein "Naturerlebniszentrum Laubacher Wald" einzurichten. Das Ziel des Naturerlebniszentrums im Laubacher Wald ist die Verknüpfung von nachhaltiger Regionalentwicklung durch Schaffung eines überregionalen Anziehungspunktes für die Freizeitgestaltung mit einem naturverträglichen Erlebnis- und Bildungsangebot.

Teil der Infrastruktureinrichtungen des geplanten Vorhabens ist ein Parkplatz für PKW, der im Wald im Bereich "Große Hexenwiese/Thomasbügel" angelegt werden soll. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Laubach stellt für den Bereich des geplanten Parkplatzes "Wald" dar.

Anlässlich eines Abstimmungstermins am 21.09.2007 wurde von der Vertreterin des Regierungspräsidiums Gießen, Dez. 32/Bauleitplanung, das Erfordernis der Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung festgestellt, da die jetzige Darstellung des FNP einer Genehmigung des geplanten Vorhabens gem. § 35 Abs. 2 BauGB entgegensteht.

Der entsprechende Bereich ist als "Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Parkplatz" auszuweisen.

Der FNP als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB steht dann einer Genehmigung des Parkplatzes nicht mehr entgegen. Eine FNP-Änderung ist somit in diesem Falle ausreichend, die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Regelung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung umfasst ca. 1,8 ha und ist aus beigefügter Planskizze ersichtlich.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und über den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich "Große Hexenwiese/Thomasbügel" in der Gemarkung Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Ort und Dauer der Beteiligung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.