Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2007 die Ausweisung und Anlage eines Begräbniswaldes/ Ruheforstes in der o. g. Flur östlich der Kernstadt Laubach, nördlich des Hotels Waldhaus beschlossen.
Zur Verwirklichung dieses Vorhabens ist die Durchführung einer Flächennutzungsplan-änderung erforderlich. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) erfolgte von Dezember 2007 bis Anfang Februar 2008. Die Feststellung des Flächennutzungsplanes (Änderung) erfolgt voraussichtlich durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 03.03.2008.
Eine hydrogeologische Bodenuntersuchung hinsichtlich der Eignung der Fläche für die beabsichtigte Nutzung wird momentan erarbeitet.
Obgleich die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich des Ruheforstes nicht beabsichtigt ist, wird seitens des Regierungspräsidiums Gießen unter Berufung auf das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Grundlage für die Zulässigkeit für notwendig erachtet.
Um eine zügige Umsetzung des Vorhabens, der Anlage eines Begräbniswaldes, zu gewährleisten wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der vorstehende Beschluss empfohlen.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Buchwald/ Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach/ nördlich des Landhotels "Waldhaus".
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur 16 Flurstück-Nr. 62/001 in der Gemarkung Laubach und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Anlage eines Begräbniswaldes (Ruheforst).