Betreff
Baulandumlegung im Gewerbegebiet hier: Aufhebung der Anordnung der Baulandumlegung sowie Beschluss zur vereinfachten Baulandumlegung
Vorlage
262/2008
Aktenzeichen
622.44
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Beschluß vom 20.3.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Durchführung einer Baulandumlegung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Laubach zugestimmt.

Die Aufhebung der Anordnung wird notwendig, da aufgrund der getroffenen Vereinbarungen mit den Beteiligten die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse in einem vereinfachten Umlegungsverfahren gemäß § 80ff BauGB geregelt werden sollen.

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens wurden zahlreiche Gespräche mit den beteiligten Privateigentümern geführt.

Letztendlich konnte am 30.01.2008 eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Eigentümer einer vereinfachten Umlegung gemäß § 80ff BauGB zustimmen. Hierbei werden die Grundstücke zu einem Wert von 6,50 €/m² in das Verfahren gegeben.

Der wesentliche Vorteil der vereinfachten Umlegung besteht in einer wesentlich schnelleren Durchführung des Verfahrens.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) – in der derzeit gültigen Fassung – die Aufhebung der Anordnung der Baulandumlegung vom 20.03.2007 über die Einleitung der Baulandumlegung für das

Gebiet: "An der Geisenwiese – Teil II"

Gemarkung: Wetterfeld

Hiervon betroffen ist das Gebiet, das im Norden von der Landesstraße (L 3481) von Wetterfeld nach Laubach (Gießener Straße),

im Osten von dem Weg Gemarkung Laubach, Flur 12, Nr. 80/15 und der Philipp-Reis-Straße,

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstückes Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 61

und im Westen von der östlichen Grenze des Weges Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 65/2

begrenzt wird.

2. Gleichzeitig beschließt der , dass für die Grundstücke Gemarkung Flur Flurstücks-Nr. eine vereinfachte Umlegung gem. § 82 u.a. des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) durchgeführt wird.

Die den Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind nach dem Verhältnis der Werte zu ermitteln.

Hierbei wird als

Einwurfswert 6,50 €/m² und als

Zuteilungswert 6,50 €/m² für die übergehende Fläche zugrunde gelegt.

Der Wert für Mehr- bzw. Minderzuteilung im Verfahren ist aus dem Umlegungsverzeichnis ersichtlich.

Die alten und neuen Grundstücksbezeichnungen und Flächen sind aus dem beigefügten Umlegungsverzeichnis und der Verlauf der neuen Grenzen aus der Karte zur vereinfachten Umlegung zu ersehen. Die darin getroffenen Regelungen sind Bestandteile dieses Beschlusses und werden hiermit festgesetzt.