Betreff
Beitrittsbeschluss zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 vom 06.12.2007 hier: Eingeg. am 12.12.2007
Vorlage
248/2007
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Verfügung vom 06.12.2007 – hier eingegangen am 12.12.2007 – hat die Aufsichtsbehörde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 mit –plan mit nachfolgenden Änderungen genehmigt:

    1. Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 709.150 €
    2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 158.820 € erhöht und damit auf 158.820 € neu festgesetzt.
    3. Die übrigen Festsetzungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Verwaltung hatte im Nachtragshaushaltsplan eine Kreditaufnahme in Höhe von 476.240 € eingestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Kreditermächtigung aus Vorjahren, die gem. § 103 Abs.3 HGO zum 31.12.2007 bzw. spätestens mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 durch Zeitablauf ungültig geworden wäre. Auf den Verfall der Kreditermächtigung hat der Unterzeichner in seiner Rede zum Nachtragshaushalt bereits hingewiesen und es wurde auch in den Ausschussberatungen so begründet. Mit der erneuten Etatisierung sollten zukünftige Investitionen und investitionsfördermaßnahmen in den Jahren 2009 – 2010 finanziert werden, weil sie für den ursprünglichen Zweck (In diesem Falle die Finanzierung des Radweges Laubach – Freienseen) nicht in Anspruch genommen oder aus wirtschaftlichen Gründen im kleineren Umfange vorfinanziert wurden. Diese wirtschaftliche Verfahrensweise wurde seit Jahren auch bei den Stadtwerken so praktiziert (siehe Nachtragswirtschaftsplan 2007 und Wirtschaftsplan 2008) und blieb ohne Beanstandung seitens der Aufsicht.

Die Kommunalaufsicht und auch zwischenzeitlich die Revision beurteilen die Kreditaufnahmen nunmehr ausnahmslos periodenbezogen. Mit dieser Entscheidung können wir zukünftig nicht mehr so flexibel auf Veränderungen auf dem Kreditmarkt (steigende bzw. fallende Zinsraten) reagieren. Bisher haben wir grundsätzlich bei Kreditaufnahmen in einem Wirtschaftsjahr abgewartet und nur Kredite in einem Umfang aufgenommen, wie auch Investitionen entgegenstanden.

Die Reduzierung der Kreditaufnahme hat keine Auswirkung auf die Kassenliquidität, weil keine Aufnahme in 2007 vorgesehen war, sondern lediglich die Prolongierung der Kreditermächtigung zum Ziel hatte.

Die reduzierte Kreditermächtigung bewirkt die Änderung der "Einzahlung aus Finanzierungstätigkeiten" entsprechend.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung beizutreten.

Beschlussantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und der darin enthaltenen Änderungen bei zu treten.

Finanzielle Auswirkungen:

Für zukünftige Investitionen stehen 315.420 € weniger an Kreditermächtigungen zur Verfügung bzw. müssen neu veranschlagt werden.

Anlagen:

Aufsichtsbehördliche Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung