Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat den vorläufigen
Jahresabschluss zum 31.12.2014 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen
Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung
durch die Revision des Landkreises geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 wurden
auf der Grundlage des Erlasses des HDMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im Haushaltsjahr 2014 erwirtschaftete die Stadt
Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresverlust in Höhe von – 633.118,79
€. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -726.816 € wurde um 96.697,21 €
unterschritten.
Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige
Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.
Es wird um Zustimmung der Beschlussvorlage gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum
31.12.2014 im Entwurf fest und leitet den erstellten vorläufigen
Jahresabschluss an die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in Gießen
weiter.
Der Haupt- Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung
sind über das wesentliche vorläufige Ergebnis zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
vorläufige Jahresergebnis bestätigt die positiven Meldungen des HKRS und die
erfolgreiche Konsolidierung der städtischen Finanzen.
Anlagen:
Vorläufige G u. V 2014
Vorläufige Bilanz 2014