Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Laubach
Vorlage
206/2017
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich Finanzen hat den vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2014 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 wurden auf der Grundlage des Erlasses des HDMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

Im Haushaltsjahr 2014 erwirtschaftete die Stadt Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresverlust in Höhe von – 633.118,79 €. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -726.816 € wurde um 96.697,21 € unterschritten.

Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.

Es wird um Zustimmung der Beschlussvorlage gebeten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2014 im Entwurf fest und leitet den erstellten vorläufigen Jahresabschluss an die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in Gießen weiter.

Der Haupt- Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche vorläufige Ergebnis zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

Das vorläufige Jahresergebnis bestätigt die positiven Meldungen des HKRS und die erfolgreiche Konsolidierung der städtischen Finanzen.


Anlagen:

Vorläufige G u. V 2014

Vorläufige Bilanz 2014