hier: Freigabe gesperrter Haushaltsmittel aus dem Jahr 2017
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat
in ihrer Sitzung am 01. Juni 2016 die endgültige Liste der Maßnahmen und die
zeitliche Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms des Landes Hessen (KIP)
und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2017
hat die Stadtverordneten-versammlung am 07.12.2016 den Sperrvermerk für die
energetische Sanierung des Jugendgästehauses in Laubach beschlossen.
Gemäß Beschluss soll die Freigabe der gesperrten
Haushaltsmittel nach der Vorlage einer Detailplanung, durch den Haupt-, Bau-
und Finanzausschuss erfolgen.
Es ist vorgesehen die Dachfläche von ca. 800 m² mit
Sandwichelementen aus Stahlblech und einem Kern aus Polyurethan (PUR /
-Hartschaum) einzudecken. Diese Art der Eindeckung ist sowohl aus statischer
als auch aus wirtschaftlicher Sicht die sinnvollste Lösung. Ferner ist die
Errichtung einer Photovoltaik- und Solaranlage auf der Dachfläche durch den Trägerverein
beabsichtigt.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung wird der
finanzielle Aufwand der Maßnahme, einschließlich der Nebenkosten mit einer Höhe
von 180.000,00 Euro beziffert.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag, der
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss möge die Freigabe der gesperrten
Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 Euro für die Erneuerung der
Dacheindeckung einschließlich Dämmung am Jugend-gästehaus in Laubach,
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel hierfür stehen unter der Buchungsstelle 15.571.01/0330.84003581 in Höhe
von 200.000,00 Euro haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.