Begründung:
Im Baugebiet „Schottener Straße II“ erfolgt die
Zuwegung zu den Baugrundstücken nicht über die Schottener Straße, sondern über
die neu geplante Straße. Es wird daher vorgeschlagen, für diese Straße einen
eigenen Namen zu benennen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt, unter
Beteiligung des Ortsbeirates Laubach, über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordneten-versammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, die im Neubaugebiet „Schottener Straße II“ in der Kernstadt Laubach
ausgewiesene Neubaustraße nach dem von Ortsbeirat Laubach vorgeschlagenen
Straßennamen zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
finanziellen Auswirkungen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
B-Plan „Schottener Straße II“