Begründung:
Die
Bau- und Siedlungsgenossenschaft Grünberg, Laubach eG wird im Jahr 2017 einen
Neubau in Grünberg, Kurt-Schumacher-Straße, beginnen. Es ist beabsichtigt, auch
in Laubach einen Neubau zur Schaffung von sozialem Wohnraum zu errichten.
Mit
der Übertragung des oben angegebenen Grundstückes im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages
soll einerseits auf die finanziellen Möglichkeiten der Baugenossenschaft
Rücksicht genommen werden, da hierdurch kein Grunderwerb erforderlich ist. Des
Weiteren ist anzumerken, dass das Grundstück weiterhin im Eigentum der Stadt Laubach
bleibt, und nach Ablauf der Erbbaufrist wieder voll umfänglich der Stadt zur
Verfügung steht.
Durch
diese Vorlage soll der Bau- und Siedlungsgenossenschaft die Bereitstellung des
Grundstückes signalisiert werden. Angaben zum zu errichtenden Gebäude können
zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in der Anlage in Orange markierte
Fläche im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an die Bau- und Siedlungs-genossenschaft
Grünberg, Laubach eG kostenlos für die Laufzeit von 99 Jahren entsprechend den
gesetzlichen Regelungen des Erbbaurechtsgesetzes für die Schaffung von sozialem
Wohnraum zu übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen keine Einnahmen bei der Stadt Laubach. Das Grundstück verbleibt im
Eigentum der Stadt, so dass keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
Grundstücksplan