hier: Beratung und Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laubach
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung
am 14.11.2006 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen.
Seit Ende Januar 2014 haben dann drei Gesprächsrunden
stattgefunden, in denen u.a. eine Satzung für den Seniorenbeirat ausgearbeitet
wurde. Die Satzung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewusst „offen“ gefasst, so dass für den Beirat
noch Möglichkeiten zur „Weiterentwicklung“
bestehen sollte. Aus diesem Grund wurde die Satzung auch nur auf zwei Jahre
befristet. Die erste Sitzung des Seniorenbeirates fand dann am 22.05.2014
statt. Nach Ablauf von zwei Jahren war beabsichtigt die Satzung auf Grund der
dann vorliegenden Erkenntnisse zu ändern bzw. anzupassen.
Nach Ablauf der Satzung im vergangenen Jahr, hat sich
der Seniorenbeirat in Zusammenarbeit mit
der Verwaltung über ein paar wesentliche Änderungen geeinigt, z. B. statt
„Sprecher“ jetzt „Vorsitzender“, neu: Einbringung von Anträgen durch den
Seniorenbeirat etc. Die Satzung soll in die als Anlage beigefügte überarbeitete
Geschäftsordnung umgeändert werden.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss, den Haupt- und
Finanzausschuss, den Seniorenbeirat sowie den Ortsbeiräten der Großgemeinde
Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
beigefügte neue Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laubach.
Anlagen:
Entwurf der neuen Geschöftsordnung des
Seniorenbeirates der Stadt Laubach