Betreff
Satzungsrecht der Stadt Laubach,
hier: Beratung und Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laubach
Vorlage
191/2017
Aktenzeichen
029.5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.11.2006 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen.

 

Seit Ende Januar 2014 haben dann drei Gesprächsrunden stattgefunden, in denen u.a. eine Satzung für den Seniorenbeirat ausgearbeitet wurde. Die Satzung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewusst „offen“ gefasst, so dass für den Beirat noch Möglichkeiten zur „Weiterentwicklung“ bestehen sollte. Aus diesem Grund wurde die Satzung auch nur auf zwei Jahre befristet. Die erste Sitzung des Seniorenbeirates fand dann am 22.05.2014 statt. Nach Ablauf von zwei Jahren war beabsichtigt die Satzung auf Grund der dann vorliegenden Erkenntnisse zu ändern bzw. anzupassen.

 

Nach Ablauf der Satzung im vergangenen Jahr, hat sich der Seniorenbeirat  in Zusammenarbeit mit der Verwaltung über ein paar wesentliche Änderungen geeinigt, z. B. statt „Sprecher“ jetzt „Vorsitzender“, neu: Einbringung von Anträgen durch den Seniorenbeirat etc. Die Satzung soll in die als Anlage beigefügte überarbeitete Geschäftsordnung umgeändert werden.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss, den Seniorenbeirat sowie den Ortsbeiräten der Großgemeinde Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte neue Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laubach.

 

Anlagen:

 

Entwurf der neuen Geschöftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Laubach