Betreff
Bodenbevorratung Baugebiet "Auf dem Weinberg" und Gewerbegebiet Kernstadt
Vorlage
239/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

  1. Verlängerung Bodenbevorratungsvertrag mit der HLG
  2. Mit Vertrag vom 25.07.1996 wurde für das Baugebiet "Auf dem Weinberg" im Stadtteil Wetterfeld mit der HLG ein Bodenbevorratungsvertrag für die Dauer von 10 Jahren geschlossen. 1997 wurden die ersten Grundstücke angekauft. Der Vertrag läuft Ende 2007 aus und kann für weitere 10 Jahre verlängert werden. Bisher wurden von 66 Baugrundstücken 21 Bauplätze verkauft. Durch die HLG wurde der 1. Bauabschnitt mit 40 Bauplätzen erschlossen, der Straßenendausbau für diesen Abschnitt steht noch aus. Für den 2. Bauabschnitt wurde die Erschließung im Einvernehmen mit der Baufirma aufgehoben und zurückgestellt (26 Bauplätze).

    Gemäß der Mitteilung der HLG beträgt gegenwärtig der Buchwert der Anlage 2.080.073,27 € bei einer verfügbaren Fläche von 3,1974 ha. Die Rückstellungen für Erschließungskosten (Endausbau 1. BA sowie Erschließung 2. BA) betragen 879.100 €. Der Verkaufspreis pro m² beträgt 112,50 €.

    Für den Fall der Verlängerung erhält die HLG auch zukünftig eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,25% des Buchwertes (= 5.200 €). Diese Gebühr wird jeweils am Jahresende in die Kosten der Bodenbevorratung eingerechnet.

    Ein kurzfristiger Abverkauf der Bauplätze ist wenig wahrscheinlich. Da die HLG eine um ca. 1% günstigere Finanzierung der Bodenbevorratung durchführt, wird empfohlen, aus wirtschaftlichen Gründen den Bodenbevorratungsvertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern. Für den Fall der Nichtverlängerung des Vertrages wäre die Stadt verpflichtet, die Grundstücke und die vorhandenen Erschließungsanlagen zum Buchwert zu übernehmen.

  3. Neuer Bodenbevorratungs- und Erschließungsvertrag mit der HLG für die Erweiterung des Gewerbegebietes Laubach

Für die Erweiterung des Gewerbegebietes sind 47.037 m² Land anzukaufen. Bei einem Kaufpreis von 6,50 €/m² müsste die Stadt insgesamt 305.740,50 € zzgl. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten und Vermessungsaufwand finanzieren. Bei der Fortführung des Umlegungsverfahrens ergibt sich eine günstigere Kostensituation für die Stadt.

Erste Schätzungen gehen bei einer Erschließung mit Baustraße sowie einer Abwasserbeseitigungsanlage von Kosten in Höhe von insgesamt 740.000 € aus (ohne Straßenendausbau). Die Gesamterschließunsgkosten liegen nach einer ersten Ermittlung bei rund 2.800.000 €. Diese Investition kann die Stadt aus eigenen Mitteln nicht finanzieren.

Die Verwaltung sieht als einzige Möglichkeit der Realisierung den Abschluss eines Bodenbevorratungsvertrages sowie eines Erschließungsvertrages mit der HLG. Das Umlegungsverfahren soll mit der HLG als Verfahrensbeteiligte vorgenommen werden. Hierzu muss die HLG Eigentümer eines Grundstückes im Umlegungsgebiet sein. Dazu soll ihr eine städtische Parzelle übertragen werden (vgl. gesonderte Beschlussvorlage).

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss und über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Bodenbevorratung Baugebiet "Auf dem Weinberg" in Stadtteil Wetterfeld
  2. Der am 25.07.1996 abgeschlossene Vertrag mit der Hess. Landgesellschaft mbH wird um 10 Jahre bis zum 31.12.2017 verlängert. Auf Grund der zur Zeit geringen Nachfrage und der noch vorhandenen 19 erschlossenen Grundstücke wird die Erschließung des 2. Bauabschnittes zunächst zurückgestellt.

     

  3. Bodenbevorratung und Erschließung Gewerbegebiet Laubach

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Hesssischen Landgesellschaft mbH einen Vertrag über die Erweiterung des Gewerbegebietes in der Kernstadt mit der verkehrsrechtlichen Anbindung an die Landesstraße Laubach – Wetterfeld incl. Bodenbevorratung und Erschließung abzuschließen. Die eingeleitete Baulandumlegung soll unter Beteiligung der HLG fortgeführt werden. Der Erwerb der Grundstücke soll nach Bedarf erfolgen. Als Ankaufspreis sollen 6,50 €/m² vereinbart werden, die spätestens 60 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Vertragsverlängerung sind keine bilanziellen Auswirkungen für die Stadt zu erwarten. Dies gilt auch für die Fälle der Bodenbevorratung und der Erschließung des Gewerbegebietes durch die HLG.

Bei einer Nichtverlängerung der Bodenbevorratung im Baugebiet "Auf dem Weinberg" ist die Finanzierung der Übernahme der Bauplätze inklusive der Erschließungsanlagen vorzunehmen.

Anlagen:

Berechnung der HLG vom 07.08.2007