Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2007 die Ausweisung und Anlage eines Ruheforstes in der o. g. Flur östlich der Kernstadt Laubach, nördlich des Hotels Waldhaus beschlossen.
Zur Verwirklichung dieses Vorhaben ist die Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird sowohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB als auch die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hierdurch wird sichergestellt, dass sowohl die Bürgerschaft als auch die entscheidungsrelevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen werden.
Weiterhin wird ein hydrologisches Bodengutachten in Auftrag gegeben, in welchem die Geeignetheit der Fläche für Urnenbeisetzungen geprüft wird.
Die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich des Ruheforstes ist nicht beabsichtigt.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich "Buchwald / Forstgarten", Teilfläche der Flur 16, Flurstück-Nr. 62/001, östlich der Kernstadt Laubach / nördlich des Landhotels "Waldhaus".
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Begräbniswaldes (Ruheforst) im vorhandenen Waldbestand geschaffen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.