Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Stadt Laubach auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH
Vorlage
172/2017
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2013 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 wurden auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

 

Im Haushaltsjahre 2013 erwirtschaftete die Stadt Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresverlust in Höhe von – 561.895,34 €. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.175.692 € wurde um 613.797 € unterschritten.

 

Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.

 

Es wird um Zustimmung der Beschlussvorlage gebeten.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2013 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

 

Der Haupt-,  Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnise des Jahresabschlusses 2013 zu unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresverlust soll nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen werden.

Anlagen:

 

Kopie vorläufige Ergebnis-und Vermögensrechnung 2013