Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2013 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 wurden
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im Haushaltsjahre 2013 erwirtschaftete die Stadt
Laubach im ordentlichen Ergebnis einen Jahresverlust in Höhe von – 561.895,34
€. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.175.692 € wurde um 613.797 €
unterschritten.
Die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und vorläufige
Vermögensrechnung ist in der Anlage beigefügt.
Es wird um Zustimmung der Beschlussvorlage gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt stellt die Jahresrechnung zum
31.12.2013 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die
Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.
Der Haupt-,
Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über
das wesentliche Ergebnise des Jahresabschlusses 2013 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresverlust soll nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen
werden.
Anlagen:
Kopie vorläufige Ergebnis-und Vermögensrechnung 2013