Betreff
Freigabe gesperrter Haushaltsmittel aus dem Jahre 2017 für den Bereich EDV
Vorlage
164/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Wege der Haushaltskonsolidierung hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen den Haushaltberatungen beschlossen, für Aufwendungen des Budgets 01.111.03 – EDV – eine Haushaltssperre für die Personalkosten als auch für die Sachkosten festzulegen.

 

Es wurde festgelegt, dass die Stelle Sachbearbeiter EDV mit einem Stellenanteil von 0,5 ausgeschrieben wird, nachdem Herr Kauß in Rente gegangen ist.

 

Die Stelle konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht besetzt werden, sodass zwischenzeitlich für die EDV-Aufgaben auf ein externes Dienstleistungsunternehmen zurückgriffen werden musste.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufhebung der Haushaltssperre für das Budget EDV in Höhe von 5.000,000 € und Freigabe der Mittel für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zwischenzeitlich liegen von externen Dienstleistern Rechnungen vor. Diese müssen beglichen werden.

 

Die Aufgaben im Rahmen der EDV müssen erledigt werden, um den laufenden Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.