Begründung:
Im Wege der Haushaltskonsolidierung hat die
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen den Haushaltberatungen beschlossen, für
Aufwendungen des Budgets 01.111.03 – EDV – eine Haushaltssperre für die
Personalkosten als auch für die Sachkosten festzulegen.
Es wurde festgelegt, dass die Stelle Sachbearbeiter
EDV mit einem Stellenanteil von 0,5 ausgeschrieben wird, nachdem Herr Kauß in
Rente gegangen ist.
Die Stelle konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht besetzt werden, sodass zwischenzeitlich für die EDV-Aufgaben auf ein
externes Dienstleistungsunternehmen zurückgriffen werden musste.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss folgenden
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufhebung
der Haushaltssperre für das Budget EDV in Höhe von 5.000,000 € und Freigabe der
Mittel für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Zwischenzeitlich
liegen von externen Dienstleistern Rechnungen vor. Diese müssen beglichen
werden.
Die
Aufgaben im Rahmen der EDV müssen erledigt werden, um den laufenden
Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.