Betreff
Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Laubach
Vorlage
158/2017
Aktenzeichen
752.042
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In den Stadtteilen Münster, Lauter, Freienseen und Ruppertsburg gibt es jeweils Kühlzellen in den Trauerhallen der Friedhöfe für die Großgemeinde Laubach.

Zwischenzeitlich sind diese Kühlelemente in einem teilweise sehr schlechten Zustand, sodass hier die Folge ist, diese zu reparieren bzw. neu zu ersetzen.

Eine Umfrage in den Ostkreisstädten hat sehr unterschiedliche Gebührensätze ergeben, welche zwischen 11,-- Euro und 70,-- Euro liegen bzw. pauschal 210,-- Euro für 3 Tage und jeder weitere Tag 70,-- Euro.

Um die künftigen Kosten (Reparatur/Neuanschaffung) der Kühlzellen decken zu können, ist eine Anpassung notwendig.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 5 Abs. 1c der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung wird wie folgt geändert:

 

Benutzung einer Kühlzelle bis zu 3 Tage                      pauschal 150,-- Euro

jeder weitere Tag                                                                  30,-- Euro

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehreinnahmen werden bei Produkt 13.553.01/Sachkonto 51000000 verbucht.