Begründung:
In den Stadtteilen Münster, Lauter, Freienseen und
Ruppertsburg gibt es jeweils Kühlzellen in den Trauerhallen der Friedhöfe für
die Großgemeinde Laubach.
Zwischenzeitlich sind diese Kühlelemente in einem
teilweise sehr schlechten Zustand, sodass hier die Folge ist, diese zu reparieren
bzw. neu zu ersetzen.
Eine Umfrage in den Ostkreisstädten hat sehr
unterschiedliche Gebührensätze ergeben, welche zwischen 11,-- Euro und 70,--
Euro liegen bzw. pauschal 210,-- Euro für 3 Tage und jeder weitere Tag 70,--
Euro.
Um die künftigen Kosten (Reparatur/Neuanschaffung) der
Kühlzellen decken zu können, ist eine Anpassung notwendig.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 5 Abs. 1c der Gebührenordnung zur Friedhofs- und
Bestattungsordnung wird wie folgt geändert:
Benutzung einer Kühlzelle bis zu 3 Tage pauschal 150,-- Euro
jeder weitere Tag 30,--
Euro
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mehreinnahmen werden bei Produkt 13.553.01/Sachkonto 51000000 verbucht.