Begründung:
Seit Frühjahr 2016 haben sich die Verwaltungen im
Teilraum Ost (Grünberg, Hungen, Laubach, Lich, Reiskirchen) regelmäßig zu dem
Thema IKZ getroffen und ausgelotet in welcher Organisationsform und zu welchen
Bedingungen eine Zusammenarbeit möglich ist. Mitte des Jahres hat sich
herausgestellt, dass sich lediglich die Städte Laubach und Lich zu einer
konstruktiven mittelfristig umsetzbaren Zusammenarbeit bereit erklärten. Gerade
bei den vorgenannten Kommunen ist Eile geboten, da beide Fachbereichsleiter Finanzen
Ende 2018 bzw. Anfang 2019 in den Ruhestand gehen.
Seit August 2016 gab es nur noch duale Gespräche mit
der Zielrichtung Verwaltungsverband und Zusammenarbeit im Bereich des
Finanzwesens. Andere mögliche Verwaltungsbereiche wie Personalverwaltung,
Ordnungsverwaltung und Liegenschaften wurden zunächst ausgeklammert, da diese
Bereiche relativ kurzfristig zusammen geführt werden können.
Über die Ergebnisse der geführten Gespräche wurde in
einer gemeinsamen Informationsveranstaltung im November 2016 in Lich berichtet.
Im Bereich Finanzwesen zeichnet sich nachfolgende Lösung ab:
1. Es
wird eine Zusammenarbeit für den 01.01.2019 angestrebt.
2. Um mit einer einheitlichen Software
arbeiten zu können, soll Laubach ab 01.01.2018 mit der Finanzsoftware dataplan
arbeiten. Die Kollegen aus Lich haben hierzu ihre Unterstützung bei dem
Umstellungsprozess zugesagt (Kosteneinsparung). Die Kosten für die
Softwareumstellung sind noch nicht endverhandelt. Fakt ist, dass Laubach für
das Jahr 2018 die Softwarekosten für mps (bisheriges Verfahren) und für
dataplan (neues Verfahren zu tragen hat. Als positiv erweist sich, dass die
Folgekosten von dataplan ca. 50 % niedriger wie bei mps sind.
3. Es ist vorgesehen, dass der Standort
einer gemeinsamen Finanzverwaltung Laubach sein soll.
4. Es ist sichergestellt, dass die
Bürgerinnen und Bürger beider Städte die Dienstleistungen wie bisher vor Ort in
Anspruch nehmen können („Nur die Akten wandern – nicht der Bürger“). Der
notwendige Datenaustausch soll ab 2019 über ein leistungsfähiges
Dokumentenmanagement – System gewährleistet werden. In beiden Stadtverwaltungen
werden Außenstellen der gemeinsamen Kasse eingerichtet an denen u.a.
Bareinzahlungen möglich sind. In diesen Außenstellen wird der gesamte
Schriftverkehr der Finanzverwaltung digitalisiert und den zuständigen
Fachdiensten elektronisch zugeleitet. Außerdem wird damit auch die gesetzliche
Forderung ab 2018 ein elektronisches Rechnungseingangsbuch zu führen, erfüllt.
5. Mittelfristig werden Einsparungen in
Höhe von 150.000 € erwartet und damit die Vorgaben des Landes erreicht (15% Einsparung).
Mit der Landesförderung in einer Gesamthöhe von 300.000 € können die
notwendigen Investitionen weitgehend finanziert werden.
6. Mit
der Bildung der Grundorganisation – Verwaltungsverband - wird eine Grundlage geschaffen, auf der
weitere Kooperationen im Bereich Personal-, Ordnungs-, Liegenschafts- und
Bauverwaltung kurz- und mittelfristig möglich sind.
7. Der
Verwaltungsverband ist eine Sonderform des Zweckverbandes. Die Mitgliedskommunen
behalten ihre Selbstständigkeit und Zuständigkeit ihrer Organe nach dem
Grundsatz:
„Die
städtischen Gremien entscheiden, der Verwaltungsverband setzt im Rahmen seiner
angebotenen Dienstleistungen die Beschlüsse in der Praxis um.“
Die Erfahrungen anderer Kommunen haben gezeigt, dass
Gutachten für IKZ immense Summen bis in den sechsstelligen Bereich
verschlingen. Alternativ bietet in Kürze eine vom Hess. Städte- und
Gemeindebund noch zu gründende Beratungsgesellschaft kostengünstigere Lösungen
an, die wir ggf. in Anspruch nehmen sollten. Das Thema IKZ entwickelt derzeit
eine hohe Dynamik und entwickelt sich immer mehr in Richtung Verwaltungsverband.
Seitens des Gesetzgebers wurde dies erkannt und es sind gerade im Hinblick auf
den Status des eingesetzten bzw. betroffenen Personals gesetzliche Regelungen zu
erwarten.
Der Verwaltungsverband ist die Chance die
Verwaltungsleistungen in ihrer Quantität und vor allen in qualitativer Hinsicht
deutliche Verbesserungen zu erreichen. Kommunalverwaltungen werden mit immer
neuen gesetzlichen Herausforderungen konfrontiert, die mit der bisherigen
Personalausstattung und ohne Spezialisierung auf Dauer nicht mehr zu erfüllen
sind. Zusätzlich ist der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf
mehr Transparenz öffentlicher Entscheidungen, ein Mehr an unmittelbarer
Bürgerbeteiligung und verbessertem Bürgerservice mit den bisherigen
Rahmenbedingungen nicht zu leisten.
Seitens der beteiligten Verwaltungen ist vorgesehen,
dass zum 01. Juli 2017 die Finanzsoftware dataplan in Laubach einsatzbereit zur
Verfügung steht. Der Haushalt 2018 soll bereits mit dataplan erstellt und ab
01.01.2018 in der Praxis eingesetzt werden. Die bisher eingesetzte
Finanzsoftware mps wird noch bis mindestens Ende 2018 benötigt, um die
Jahresrechnung 2017 abschließen zu können. Außerdem muss in 2018 die Installation
des Dokumentenmanagementsystems abgeschlossen sein, um fristgerecht mit der
gemeinsamen Arbeit im Verband 2019 beginnen zu können.
Mit der frühzeitigen Einbindung der örtlichen Politik
von Laubach und Lich ist zu erwarten, dass durch diese Transparenz die
notwendigen Beschlüsse zu einem Verwaltungsverband rechtzeitig getroffen werden
können. Die Arbeitsgruppe „Verwaltungsverband Laubach – Lich sollte dann bis zur
endgültigen Entscheidung vierteljährlich abwechselnd in Lich und Laubach tagen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadt Laubach beabsichtigt, zum nächstmöglichen
Termin (zum 01.01.2018) gemeinsam mit der Stadt Lich einen Verwaltungsverband
zu gründen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, für den
angestrebten Verwaltungsverband eine Verbandsatzung zu erarbeiten und in Form
eines Gutachtens über den Umfang der zu übertragenen Aufgaben, deren
Finanzierung und die daraus resultierenden Synergieeffekte zwecks Vorbereitung
zum Gründungsbeschluss zu berichten. Gleichzeitig wird der Magistrat
ermächtigt, beim Land Hessen Fördermittel für das Gutachten und zur Gründung
des Verwaltungsverbandes zu beantragen.
3. Um einen fristgerechten Start des
Verwaltungsverbandes zum 01.01.2019 sicher zu stellen, wird der Magistrat
ermächtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Umstellung auf die neue
Finanzsoftware dataplan voranzutreiben und abzuschließen.
4. Um frühzeitig die Fraktionen/Wählergruppen
an dem Umstellungsprozess zu beteiligen, wird die Gründung einer Arbeitsgruppe
„Verwaltungsverband Laubach-Lich“ beschlossen. Jede Fraktion entsendet einen
Mandatsträger in die Arbeitsgruppe.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur
Gründung des Verwaltungsverbandes sind von den beteiligten Kommunen je 200.000
€ Stammkapital einzuzahlen. Für die Erstellung eines Gutachtens stehen 50.000 €
im Haushalt bereit. Das Gutachten kann aber vom Land Hessen in gleicher Höhe
gefördert werden.
Die
Kosten für die neue Finanzsoftware sind noch nicht im Haushalt vorgesehen, weil
mit dem Anbieter noch die abschließenden Gespräche über Konditionen zu Beginn
des II. Quartals abgewartet werden sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht
Klarheit darüber, ob eine notwendige Grundsatzentscheidung beider Parlamente
vorliegt.
Sobald
die Gründung eines Verwaltungsverbandes beschlossen wurde, erhalten die
Mitgliedskommunen jeweils 150.000 €
Fördermittel des Landes.
Anlagen:
Auszug aus Fachtagung „Der Gemeindeverwaltungsverband“