Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt
Laubach ehrenamtlich Tätigen, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder
Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen.
Die Voraussetzungen sind bei Herrn Udo Kühn gegeben
und gliedern sich in ihren einzelnen
Tätigkeiten wie folgt:
26.08.1989 – 14.12.1990 Stellv. Wehrführer der FFW Ruppertsburg
Ab 14.12.1990 bis 31.01.2017 Wehrführer der FFW Ruppertsburg
Es wird vorgeschlagen Herrn Kühn für seine langjährigen
ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die
Ehrenbezeichnung „Ehren-Wehrführer“ zu verleihen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Udo Kühn die Ehrenbezeichnung „Ehren-Wehrführer“ zu verleihen.