Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehren-Wehrführer"
Vorlage
150/2017
Aktenzeichen
021.432
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt Laubach ehrenamtlich Tätigen, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

 

Die Voraussetzungen sind bei Herrn Udo Kühn gegeben und gliedern sich in  ihren einzelnen Tätigkeiten wie folgt:

 

26.08.1989 – 14.12.1990                            Stellv. Wehrführer der FFW Ruppertsburg

Ab 14.12.1990 bis 31.01.2017                   Wehrführer der FFW Ruppertsburg

 

Es wird vorgeschlagen Herrn Kühn für seine langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die Ehrenbezeichnung „Ehren-Wehrführer“ zu verleihen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Udo Kühn die Ehrenbezeichnung „Ehren-Wehrführer“  zu verleihen.