Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Stadt Laubach zum 31.12.2007
Vorlage
144/2017
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf den umfangreichen Prüfbericht der Revision des Landkreises Gießen verweisen. Dazu hat die Revision in ihrem Bericht auf Seite 45 folgendes festgestellt:

 

„Der Jahresabschluss entspricht unter Berücksichtigung der angewendeten „Mindeststandards zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013“ den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Laubach.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt Laubach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind hinreichend dokumentiert und von dem Magistrat beschlossen worden.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nach der Feststellung der Revision bezüglich der Haushaltsführung und Rechnungslegung kann dem Magistrat für das Haushaltjahr 2007 Entlastung erteilt werden.

 

Die Jahresrechnungen 2008 bis 2010 sind durch einen Wirtschaftsprüfer beretis geprüft worden. In den nächsten Wochen wird der Prüfbericht der Revision hierzu erwartet. Der Magistrat der Stadt hat die Jahresrechnungen 2011 und 2012 vorläufig festgestellt. Im Jahr 2017 dürften die Jahresrechnungen 2013 und 2014 ggf. auch 2015 fertig gestellt werden. Ende 2018 ist zu erwarten, dass die rückständigen Jahresrechnungen aufgearbeitet sind.

 

Wir bitten um Zustimmung.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur

    Kenntnis genommen.

 

2. Der von der Revision des Landkreises Gießen geprüfte Jahresabschluss der Stadt

    Laubach für das Haushaltsjahr 2007 mit einer Bilanzsumme von 43.086.791,08 € und

    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 1.085.132,44 € wird gemäß §§ 51

    Ziff. 9, 112, 113 und 114 HGO festgestellt.

 

3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4. Dem Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Schlussbericht der Revision in pdf-Format