Begründung:
Zur Begründung wird auf den umfangreichen Prüfbericht
der Revision des Landkreises Gießen verweisen. Dazu hat die Revision in ihrem
Bericht auf Seite 45 folgendes festgestellt:
„Der Jahresabschluss entspricht unter Berücksichtigung
der angewendeten „Mindeststandards zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse
bis einschließlich 2013“ den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stadt Laubach.
Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt
Laubach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen sind hinreichend dokumentiert und von dem Magistrat beschlossen
worden.
Der ausgewiesene Fehlbetrag ist auf neue Rechnung
vorzutragen.
Nach der Feststellung der Revision bezüglich der
Haushaltsführung und Rechnungslegung kann dem Magistrat für das Haushaltjahr
2007 Entlastung erteilt werden.
Die Jahresrechnungen 2008 bis 2010 sind durch einen
Wirtschaftsprüfer beretis geprüft worden. In den nächsten Wochen wird der
Prüfbericht der Revision hierzu erwartet. Der Magistrat der Stadt hat die
Jahresrechnungen 2011 und 2012 vorläufig festgestellt. Im Jahr 2017 dürften die
Jahresrechnungen 2013 und 2014 ggf. auch 2015 fertig gestellt werden. Ende 2018
ist zu erwarten, dass die rückständigen Jahresrechnungen aufgearbeitet sind.
Wir bitten um Zustimmung.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen werden zur
Kenntnis
genommen.
2.
Der von der Revision des Landkreises Gießen geprüfte Jahresabschluss der Stadt
Laubach für das Haushaltsjahr 2007 mit
einer Bilanzsumme von 43.086.791,08 € und
im ordentlichen Ergebnis mit einem
Fehlbetrag von 1.085.132,44 € wird gemäß §§ 51
Ziff. 9, 112, 113 und 114 HGO festgestellt.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Dem Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2007
Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Schlussbericht der Revision in pdf-Format