Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses der Stadt Laubach zum 31.12.2011 auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Vorlage
137/2016
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2011 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises Gießen geschaffen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 wurden auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

 

Im Haushaltsjahr 2011 erwirtschaftete die Stadt Laubach einen Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -841.980,19 €. In Folge des positiven außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 26.675,68 € entstand insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -815.304,51 €. Der geplante Jahresüberschuss in Höhe von 359.375,00 € wurde um 1.174.679,51 € unterschritten. Dies resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Planansatz um 752.898,04 € geringeren sonstigen ordentlichen Erträgen sowie um 747.131,74 € höheren Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen.

 

Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 entnommen werden.

 

Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2011 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

 

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 zu unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.

Anlagen:

 

Entwurf des Jahresabschlusses 2011