Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2011 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises Gießen
geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 wurden
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im Haushaltsjahr 2011 erwirtschaftete die Stadt Laubach
einen Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -841.980,19 €. In
Folge des positiven außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 26.675,68 €
entstand insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -815.304,51 €. Der geplante
Jahresüberschuss in Höhe von 359.375,00 € wurde um 1.174.679,51 €
unterschritten. Dies resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Planansatz
um 752.898,04 € geringeren sonstigen ordentlichen Erträgen sowie um 747.131,74
€ höheren Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen
Umlageverpflichtungen.
Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten
Entwurf des Jahresabschlusses 2011 entnommen werden.
Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages
gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt die
Jahresrechnung zum 31.12.2011 im Entwurf fest und leitet den erstellten
Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. §
128 HGO weiter.
Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung
sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr
vorgetragen.
Anlagen:
Entwurf des Jahresabschlusses 2011