Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses der Stadt Laubach zum 31.12.2012 auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Vorlage
136/2016
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2012 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises Gießen geschaffen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 wurden auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

 

Im Haushaltsjahr 2012 erwirtschaftete die Stadt Laubach einen Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -2.625.667,09 €. In Folge des positiven außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.906,73 € entstand insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.617.760,36 €. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.748.319,00 € wurde um 130.558,64 € unterschritten.

 

Weitere Einzelheiten können aus der beigefügten Gesamtergebnisrechnung und Vermögensrechnung entnommen werden. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 durch den von der Revision des Landkreises Gießen beauftragten Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen. Der Prüfbericht geht der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung zu.

 

Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2012 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

 

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 zu unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.

Anlagen:

 

Entwurf der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2012

Entwurf der Vermögensrechnung zum 31.12.2012