Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2012 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises Gießen
geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 wurden
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung der
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im Haushaltsjahr 2012 erwirtschaftete die Stadt Laubach
einen Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -2.625.667,09 €. In
Folge des positiven außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.906,73 €
entstand insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.617.760,36 €. Der
geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.748.319,00 € wurde um 130.558,64 €
unterschritten.
Weitere Einzelheiten können aus der beigefügten
Gesamtergebnisrechnung und Vermögensrechnung entnommen werden. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2007 durch den von der Revision des Landkreises Gießen
beauftragten Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen. Der Prüfbericht geht der
Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung zu.
Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages
gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt die
Jahresrechnung zum 31.12.2012 im Entwurf fest und leitet den erstellten
Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. §
128 HGO weiter.
Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung
sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
Anlagen:
Entwurf der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2012
Entwurf der Vermögensrechnung zum 31.12.2012