Betreff
Änderung der Förderrichtlinien zum Erwerb und Sanierung von Altbauten in der Kernstadt Laubach und den Stadtteilen
Vorlage
132/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In den alten Richtlinien konnten bisher nur natürliche Personen einen Antrag auf Förderung stellen. In den neuen Richtlinien wurden die juristischen Personen mit  aufgenommen. Die Änderung wird notwendig weil im Laufe des Jahres 2016 die Dorfschmiede Freienseen (Objekt: Dorfschmiede Freienseen)  und die Evangelischen  Kirchengemeinden WORM  (Objekt: Altes Pfarrhaus in Münster) jeweils einen Antrag auf Förderung von Altbauten gestellt haben. Die übrigen Voraussetzungen der Förderrichtlinien wurden bei beiden Anträgen erfüllt.

Beschlussantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, der als Anlage beigefügten geänderten Richtlinie zur Förderung des Erwerbs und Sanierung von Altbauten in der Stadt Laubach zuzustimmen. Die Änderung erfolgte in Punkt 1.2 hierbei wurde der Text „sowie juristische“ ergänzt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Änderungen.

 

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

-       Neue Förderrichtlinien