Begründung:
In den alten Richtlinien konnten bisher nur natürliche
Personen einen Antrag auf Förderung stellen. In den neuen Richtlinien wurden
die juristischen Personen mit aufgenommen.
Die Änderung wird notwendig weil im Laufe des Jahres 2016 die Dorfschmiede
Freienseen (Objekt: Dorfschmiede Freienseen)
und die Evangelischen Kirchengemeinden
WORM (Objekt: Altes Pfarrhaus in
Münster) jeweils einen Antrag auf Förderung von Altbauten gestellt haben. Die übrigen
Voraussetzungen der Förderrichtlinien wurden bei beiden Anträgen erfüllt.
Beschlussantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, der als Anlage beigefügten geänderten Richtlinie zur Förderung des
Erwerbs und Sanierung von Altbauten in der Stadt Laubach zuzustimmen. Die
Änderung erfolgte in Punkt 1.2 hierbei wurde der Text „sowie juristische“
ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
finanziellen Änderungen.
Es
wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
-
Neue
Förderrichtlinien