Begründung:
Die Unterstützung durch den Freiwilligen
Polizeidienstdient dient vorrangig dem Ziel, durch sichtbare Präsenz, durch das
Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit
und Ordnung sowie durch das vorbeugende Gespräch mit den Bürgerinnen und
Bürgern die Sicherheitslage in den Kommunen zu verbessern. Vom Grunde her wirkt
der Freiwillige Polizeidienst durch das Zeigen von Präsenz, insbesondere an
Brennpunkten oder auch bei Ereignissen und an Veranstaltungen. So können
Brennpunkte entschärft und wichtige Aufgaben im Hinblick auf die Gefahrenpräventionen
geleistet werden.
Der Freiwillige Polizeidienst soll zur
Unterstützung insbesondere eingesetzt werden
- bei der vorbeugenden
Bekämpfung von Straftaten,
- bei der Überwachung
des Straßenverkehrs,
- beim polizeilichen
Streifendienst,
- beim polizeilichen
Ermittlungsdienst,
- bei der Sicherung und
dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen,
- bei der Erforschung
von Ordnungswidrigkeiten.
In den Freiwilligen Polizeidienst können Personen
aufgenommen werden, die mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
und Personen, die
- gesundheitlich in der
Lage sind, die ihnen übertragenen polizeilichen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache
in Wort und Schrift beherrschen und
- nach ihrer
Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die zuvor genannten Aufgaben zu
erfüllen.
Die Polizeihelfer werden nach Abschluss des
Koordinationsvertrages in Federführung
des Landes Hessen durch das Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Gießen,
einem Vertreter der Polizeidirektion Gießen in Zusammenarbeit mit der Stadt
Laubach, im Rahmen eines Auswahlverfahrens, ausgewählt und bestallt.
Die Ausbildung erfolgt durch das Polizeipräsidium
Mittelhessen in ca. 50 Ausbildungsstunden. Im Rahmen der Ausbildung werden die
rechtlichen Grundlagen nach dem Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz
(HFPG), dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG), dem Beamtenrecht, dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), dem
Straf- und Strafverfahrensrecht behandelt, die Begriffe Notwehr und Notstand
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erläutert, Verhaltensregeln bei
Konflikten vermittelt sowie die Eigensicherung und Handhabung des Pfeffersprays
behandelt. Des Weiteren werden Erste Hilfe-Maßnahmen geschult. Zweimal im Jahr haben die Polizeihelfer an
Fortbildungsveranstaltungen (je drei Stunden) teilzunehmen, die durch das
Polizeipräsidium Mittelhessen durchgeführt werden.
Durch das Land Hessen erfolgt die Ausrüstung der
Freiwilligen Polizeihelfer mit Dienstausweis, Mütze, Hemd/Bluse,
Polo-/Sweatshirt, Streifendiensthose, Schuhe, Warnweste, Winteranorak,
Ärmelabzeichen, Pfefferspray, Signalpfeife und Einsatztasche.
Die Polizeihelfer dürfen Identitätsfeststellungen
durchführen, Platzverweise erteilen, Gegenstände sicherstellen, Zeichen und
Weisungen im Straßenverkehr erteilen und Ordnungswidrigkeiten erforschen.
Festnahmen dürfen nur über die „Jedermannsrechte“ (§ 127 Abs. 1 StPO)
vorgenommen werden. In Notwehrsituationen ist der Einsatz von Pfefferspray
erlaubt. Im Einsatz können die Polizeihelfer auch Ordnungswidrigkeiten (z.B.
Halt- und Parkverstöße) aufnehmen und zur weiteren Bearbeitung an die
Verwaltung geben. Ein Einsatz lediglich zu diesen Zwecken darf jedoch nicht
erfolgen.
Freiwillige Polizeihelfer dürfen höchstens 25
Stunden pro Monat (gegen Entgelt) eingesetzt werden. Ohne Entgelt ist in
Absprache mit den Helfern auch ein weiterer Einsatz möglich. Im Außendienst
besteht eine Streife aus zwei Polizeihelfern. Privatfahrzeuge dürfen
grundsätzlich zu Dienstfahrten nicht genutzt werden, so dass die Bereitstellung
eines Dienstfahrzeuges notwendig wäre, wenn auch die Stadtteile angefahren werden
sollen.
Für die Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz sind
die Freiwilligen Polizeihelfer mit 7,00 € pro Stunde zu entschädigen, die von
der Stadt Laubach aufgebracht wird. Durch die Gewährung der
Aufwandsentschädigung werden alle anfallenden Kosten (z.B. für Fahrten von und
zur Dienstverrichtung und für Verpflegung) abgegolten. Zulagen und
Reisekostenvergütungen werden nicht gezahlt.
Die Koordination der Einsätze der Polizeihelfer
erfolgt durch die Polizeidirektion Gießen in Absprache mit der Stadt Laubach
und der Polizeistation Grünberg. Weiterhin können auch Aufträge durch die Stadt
Laubach selbst an die Helfer erteilt werden. Die Einsatzorte werden zwischen
der Polizei und der Stadt Laubach abgestimmt. Genaue Absprachen würden nach Abschluss
der entsprechenden Verträge getroffen.
Durch den Einsatz Freiwilliger Polizeihelfer könnte
eine erhöhte Präsenz im Bereich der Laubacher Innenstadt, dem Schlosspark, der
Stadtteile und Unterstützung bei den Großveranstaltungen geschaffen werden.
Diese Bereiche und die gewünschten Standards und Ansprüche der Bevölkerung
können durch das derzeitig vorgehaltene Personal nicht ausreichend gesichert
werden. Die Brennpunkte innerhalb des Stadtgebietes und der Stadtteile könnten
hierdurch entschärft werden. Bei regelmäßigen Kontrollen und
Personenfeststellungen würde die Ermittlung von Sachbeschädigungen und damit
verbundene Rückforderungen erleichtert. Auch hier sind Kosten anzuführen, die
durch mutwillige Beschädigung an und um öffentliche Gebäude entstanden sind.
Durch Gespräche mit Kommunen, die bereits den
Freiwilligen Polizeidienst im Einsatz haben, wird die Einrichtung der
Polizeihelfer aufgrund der Erfahrungen als durchweg positiv bilanziert.
Der Dienst erfährt Akzeptanz und Zustimmung in der
Bevölkerung, stärkt das Sicherheitsgefühl, stellt keine zusätzliche Belastung
dar und fördert die Kommunikation mit dem Bürger.
Anmerkung:
Zur Vorbereitung einer möglichen Beschlussfindung
ist zusätzlich beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschuss, mit Beteiligung des
Magistrates sowie der Fraktionsvorsitzenden, am Dienstag, 14.02.2017, einen Vertreter des Polizeipräsidiums Gießen,
als Koordinator für den Freiwilligen Polizeidienst, einzuladen, der das
entsprechende Projekt vorstellt.
Aus Sicht der Polizei sind zwei Polizeihelfer zu
wenig. Um ausreichende Möglichkeiten zu ständigen Präsenz zu schaffen, wäre
daher der Einsatz von vier Helfern anzustreben.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen
freiwilligen Polizeidienst für die Stadt Laubach einzurichten. Zur Vorbereitung
und zur Durchführung wird ein Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen
(Polizei) und der Stadt Laubach geschlossen. Die Umsetzung soll im Rahmen einer
IKZ-Vereinbarung mit einer 5-jährigen Mindestlaufzeit erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in
der Stadt Laubach soll im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ),
u.a. mit der Stadt Pohlheim organisiert werden. Als Fördervoraussetzung ist
eine Kooperation von mindestens drei Kommunen über mindestens fünf Jahre
erforderlich. Antragsberechtigt sind alle Kommunen. Der Förderbetrag beträgt
25.000,00 € pro Kommune, bei vier Kommunen Höchstförderbetrag 100.000,00 €. Mit
dem Förderbeitrag soll die entsprechende Vergütung und Ausbildung der
Polizeihelfer in Höhe von 7,00 € pro Stunde unterstützt werden.
Für den Fall, dass ein Dienstfahrzeug für den
Fachbereich Ordnungsamt, insbesondere für Dienstfahrten der Polizeihelfer zur
Verfügung gestellt werden soll, würden als Folgekosten monatlich ca. 300,00 €
(jährlich ca. 3.600,00 €) für ein Leasingfahrzeug anfallen. Möglicherweise
könnte hier über die Variante eines Elektrofahrzeuges nachgedacht werden, um
die Treibstoffkosten möglichst gering zu halten. Mit diesem Dienstfahrzeug
könnten auch die immer häufiger auftretenden und spontan notwendigen Fahrten
der Mitarbeiter der Verkehrsabteilung in der Großgemeinde Laubach abgedeckt
werden, die bisher mit ihren privaten Fahrzeugen die dienstlichen Fahrten erledigen
müssen.
Aufstellung
der monatlichen Folgekosten:
Einsatz
von vier Polizeihelfern
Personalkosten
7,00 € x 25 Stunden
pro Person im Monat =
175,00 € x 4
Personen = 700,00 € im Monat (nur bei max. Auslastung, d.h. alle 4
Polizeihelfer)
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Leasingfahrzeug monatlich. ca. 300,00 €
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Monatliche Folgekosten insgesamt 1.000,00 €
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Gesamtaufwand
(nur Personalkosten ohne Fahrzeug) für die Stadt Laubach bei 5 Jahren
(60 Monate) Vertragslaufzeit:
- 4 HelferInnen in der
Kommune
- 25 Stunden (je 7,00 €)
bezahlter Dienst im Monat
- 700,00 € pro Monat
- 8.400,00 € pro Jahr
- 42.000,00 € in fünf
Jahren
Abzüglich IKZ-Förderbeitrag: 25.000,00 € pro
Kommune.
Verbleibender Anteil der Stadt Laubach in Höhe von
17.000,00 €, dies entspricht einen Betrag in Höhe von 3.400,00 € pro Jahr.
Gesamtaufwand
(Personalkosten mit Fahrzeug) für die Stadt Laubach bei 5 Jahren (60
Monate) Vertragslaufzeit:
- 4 HelferInnen mit
Fahrzeug
- 1.000,00 € im Monat
- 12.000,00 € pro Jahr
- 60.000,00 € in fünf
Jahren
Abzüglich IKZ-Förderung: 25.000,00 €
Verbleibender Anteil der Stadt Laubach in Höhe von
35.000,00 €, dies entspricht einen Betrag in Höhe von 7.000,00 € pro Jahr.
Ausbildungskosten einmalig
350,00 € pro Person x 4 Helfer = 1.400,00 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel müssten künftig
im Haushalt bereitgestellt werden.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.