Betreff
Einrichtung eines freiwilligen Polizeidienstes in der Stadt Laubach im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)
Vorlage
131/2016
Aktenzeichen
100.51
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Unterstützung durch den Freiwilligen Polizeidienstdient dient vorrangig dem Ziel, durch sichtbare Präsenz, durch das Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie durch das vorbeugende Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheitslage in den Kommunen zu verbessern. Vom Grunde her wirkt der Freiwillige Polizeidienst durch das Zeigen von Präsenz, insbesondere an Brennpunkten oder auch bei Ereignissen und an Veranstaltungen. So können Brennpunkte entschärft und wichtige Aufgaben im Hinblick auf die Gefahrenpräventionen geleistet werden.

 

Der Freiwillige Polizeidienst soll zur Unterstützung insbesondere eingesetzt werden

 

  1. bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten,
  2. bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
  3. beim polizeilichen Streifendienst,
  4. beim polizeilichen Ermittlungsdienst,
  5. bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen,
  6. bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.

 

In den Freiwilligen Polizeidienst können Personen aufgenommen werden, die mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und Personen, die

 

  1. gesundheitlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen polizeilichen Aufgaben zu erfüllen,
  2. einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
  3. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und
  4. nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die zuvor genannten Aufgaben zu erfüllen.

 

Die Polizeihelfer werden nach Abschluss des Koordinationsvertrages  in Federführung des Landes Hessen durch das Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Gießen, einem Vertreter der Polizeidirektion Gießen in Zusammenarbeit mit der Stadt Laubach, im Rahmen eines Auswahlverfahrens, ausgewählt und bestallt.

 

Die Ausbildung erfolgt durch das Polizeipräsidium Mittelhessen in ca. 50 Ausbildungsstunden. Im Rahmen der Ausbildung werden die rechtlichen Grundlagen nach dem Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz (HFPG), dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), dem Beamtenrecht, dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), dem Straf- und Strafverfahrensrecht behandelt, die Begriffe Notwehr und Notstand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erläutert, Verhaltensregeln bei Konflikten vermittelt sowie die Eigensicherung und Handhabung des Pfeffersprays behandelt. Des Weiteren werden Erste Hilfe-Maßnahmen geschult. Zweimal  im Jahr haben die Polizeihelfer an Fortbildungsveranstaltungen (je drei Stunden) teilzunehmen, die durch das Polizeipräsidium Mittelhessen durchgeführt werden.

 

Durch das Land Hessen erfolgt die Ausrüstung der Freiwilligen Polizeihelfer mit Dienstausweis, Mütze, Hemd/Bluse, Polo-/Sweatshirt, Streifendiensthose, Schuhe, Warnweste, Winteranorak, Ärmelabzeichen, Pfefferspray, Signalpfeife und Einsatztasche.

 

Die Polizeihelfer dürfen Identitätsfeststellungen durchführen, Platzverweise erteilen, Gegenstände sicherstellen, Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr erteilen und Ordnungswidrigkeiten erforschen. Festnahmen dürfen nur über die „Jedermannsrechte“ (§ 127 Abs. 1 StPO) vorgenommen werden. In Notwehrsituationen ist der Einsatz von Pfefferspray erlaubt. Im Einsatz können die Polizeihelfer auch Ordnungswidrigkeiten (z.B. Halt- und Parkverstöße) aufnehmen und zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung geben. Ein Einsatz lediglich zu diesen Zwecken darf jedoch nicht erfolgen.

 

Freiwillige Polizeihelfer dürfen höchstens 25 Stunden pro Monat (gegen Entgelt) eingesetzt werden. Ohne Entgelt ist in Absprache mit den Helfern auch ein weiterer Einsatz möglich. Im Außendienst besteht eine Streife aus zwei Polizeihelfern. Privatfahrzeuge dürfen grundsätzlich zu Dienstfahrten nicht genutzt werden, so dass die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges notwendig wäre, wenn auch die Stadtteile angefahren werden sollen.

 

Für die Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz sind die Freiwilligen Polizeihelfer mit 7,00 € pro Stunde zu entschädigen, die von der Stadt Laubach aufgebracht wird. Durch die Gewährung der Aufwandsentschädigung werden alle anfallenden Kosten (z.B. für Fahrten von und zur Dienstverrichtung und für Verpflegung) abgegolten. Zulagen und Reisekostenvergütungen werden nicht gezahlt.

 

Die Koordination der Einsätze der Polizeihelfer erfolgt durch die Polizeidirektion Gießen in Absprache mit der Stadt Laubach und der Polizeistation Grünberg. Weiterhin können auch Aufträge durch die Stadt Laubach selbst an die Helfer erteilt werden. Die Einsatzorte werden zwischen der Polizei und der Stadt Laubach abgestimmt. Genaue Absprachen würden nach Abschluss der entsprechenden Verträge getroffen.

 

Durch den Einsatz Freiwilliger Polizeihelfer könnte eine erhöhte Präsenz im Bereich der Laubacher Innenstadt, dem Schlosspark, der Stadtteile und Unterstützung bei den Großveranstaltungen geschaffen werden. Diese Bereiche und die gewünschten Standards und Ansprüche der Bevölkerung können durch das derzeitig vorgehaltene Personal nicht ausreichend gesichert werden. Die Brennpunkte innerhalb des Stadtgebietes und der Stadtteile könnten hierdurch entschärft werden. Bei regelmäßigen Kontrollen und Personenfeststellungen würde die Ermittlung von Sachbeschädigungen und damit verbundene Rückforderungen erleichtert. Auch hier sind Kosten anzuführen, die durch mutwillige Beschädigung an und um öffentliche Gebäude entstanden sind.

 

Durch Gespräche mit Kommunen, die bereits den Freiwilligen Polizeidienst im Einsatz haben, wird die Einrichtung der Polizeihelfer aufgrund der Erfahrungen als durchweg positiv bilanziert.

Der Dienst erfährt Akzeptanz und Zustimmung in der Bevölkerung, stärkt das Sicherheitsgefühl, stellt keine zusätzliche Belastung dar und fördert die Kommunikation mit dem Bürger.

 

Anmerkung:

 

Zur Vorbereitung einer möglichen Beschlussfindung ist zusätzlich beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschuss, mit Beteiligung des Magistrates sowie der Fraktionsvorsitzenden, am Dienstag, 14.02.2017, einen Vertreter des Polizeipräsidiums Gießen, als Koordinator für den Freiwilligen Polizeidienst, einzuladen, der das entsprechende Projekt vorstellt.

 

Aus Sicht der Polizei sind zwei Polizeihelfer zu wenig. Um ausreichende Möglichkeiten zu ständigen Präsenz zu schaffen, wäre daher der Einsatz von vier Helfern anzustreben.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen freiwilligen Polizeidienst für die Stadt Laubach einzurichten. Zur Vorbereitung und zur Durchführung wird ein Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen (Polizei) und der Stadt Laubach geschlossen. Die Umsetzung soll im Rahmen einer IKZ-Vereinbarung mit einer 5-jährigen Mindestlaufzeit erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in der Stadt Laubach soll im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), u.a. mit der Stadt Pohlheim organisiert werden. Als Fördervoraussetzung ist eine Kooperation von mindestens drei Kommunen über mindestens fünf Jahre erforderlich. Antragsberechtigt sind alle Kommunen. Der Förderbetrag beträgt 25.000,00 € pro Kommune, bei vier Kommunen Höchstförderbetrag 100.000,00 €. Mit dem Förderbeitrag soll die entsprechende Vergütung und Ausbildung der Polizeihelfer in Höhe von 7,00 € pro Stunde unterstützt werden.

 

Für den Fall, dass ein Dienstfahrzeug für den Fachbereich Ordnungsamt, insbesondere für Dienstfahrten der Polizeihelfer zur Verfügung gestellt werden soll, würden als Folgekosten monatlich ca. 300,00 € (jährlich ca. 3.600,00 €) für ein Leasingfahrzeug anfallen. Möglicherweise könnte hier über die Variante eines Elektrofahrzeuges nachgedacht werden, um die Treibstoffkosten möglichst gering zu halten. Mit diesem Dienstfahrzeug könnten auch die immer häufiger auftretenden und spontan notwendigen Fahrten der Mitarbeiter der Verkehrsabteilung in der Großgemeinde Laubach abgedeckt werden, die bisher mit ihren privaten Fahrzeugen die dienstlichen Fahrten erledigen müssen.

 

 

Aufstellung der monatlichen Folgekosten:

 

Einsatz von vier Polizeihelfern

 

Personalkosten

7,00 € x 25 Stunden

pro Person im Monat =

175,00 €  x 4 Personen = 700,00 € im Monat (nur bei max. Auslastung, d.h. alle 4 Polizeihelfer)

------------------------------------------------------------------

 

Leasingfahrzeug monatlich. ca. 300,00 €

------------------------------------------------------------------

 

Monatliche Folgekosten insgesamt 1.000,00 €

_____________________________________                        

 

Gesamtaufwand (nur Personalkosten ohne Fahrzeug) für die Stadt Laubach bei 5 Jahren (60 Monate) Vertragslaufzeit:

 

  • 4 HelferInnen in der Kommune
  • 25 Stunden (je 7,00 €) bezahlter Dienst im Monat
  • 700,00 € pro Monat
  • 8.400,00 € pro Jahr
  • 42.000,00 € in fünf Jahren

 

Abzüglich IKZ-Förderbeitrag: 25.000,00 € pro Kommune.

 

Verbleibender Anteil der Stadt Laubach in Höhe von 17.000,00 €, dies entspricht einen Betrag in Höhe von 3.400,00 € pro Jahr.

 

Gesamtaufwand (Personalkosten mit Fahrzeug) für die Stadt Laubach bei 5 Jahren (60 Monate) Vertragslaufzeit:

 

  • 4 HelferInnen mit Fahrzeug
  • 1.000,00 € im Monat
  • 12.000,00 € pro Jahr
  • 60.000,00 € in fünf Jahren

 

Abzüglich IKZ-Förderung: 25.000,00 €

 

Verbleibender Anteil der Stadt Laubach in Höhe von 35.000,00 €, dies entspricht einen Betrag in Höhe von 7.000,00 € pro Jahr.

 

 

Ausbildungskosten einmalig

350,00 € pro Person x 4 Helfer = 1.400,00 €

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel müssten künftig im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.