Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an die Hess. Landgesellschaft zum Ausgleich des Bauprojektes „A66 AD
Ffm/Erlenbruch – AS Ffm./Bergen-Enkheim (Riederwald-Tunnel)“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im
Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im
Grundbuch der Stadt Laubach.
Der
Eintragungstext lautet wie folgt:
Die
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr
zur Erfüllung beauftragten Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt
„A66 AD Ffm/Erlenbruch – AS Ffm./Bergen-Enkheim (Riederwald-Tunnel) eine
Kompensationsmaßnahme (…) auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten
und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren.
Der
jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand
oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.
Für die Maßnahme werden 750.000 Ökopunkte mit einem
Nettokaufpreis von 0,35 € pro Punkt realisiert
Beschlussantrag:
In seiner Funktion als Vorsitzender der
Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 750.000 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „Riederwald-Tunnel“ aus den nachfolgend aufgeführten
Parzellen zugunsten der Hess. Landgesellschaft mbH (HLG) zu:
Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2
Gemarkung Laubach, Flur 13, Flurstück 1 (teilweise)
und Flur 14, Flurstück 1 (teilweise).
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 750.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen
von 262.500,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung
erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme,
d.h. der Betrag reduziert sich um 15.750,00 € auf 246.750,00 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.