Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
128/2016
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an die Hess. Landgesellschaft zum Ausgleich des Bauprojektes „A66 AD Ffm/Erlenbruch – AS Ffm./Bergen-Enkheim (Riederwald-Tunnel)“ zu verkaufen.  Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.

 

Der Eintragungstext lautet wie folgt:

 

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) einschließlich der von ihr zur Erfüllung beauftragten Personen, sind berechtigt für das Straßenbauobjekt „A66 AD Ffm/Erlenbruch – AS Ffm./Bergen-Enkheim (Riederwald-Tunnel) eine Kompensationsmaßnahme (…) auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren.

Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.

 

Für die Maßnahme werden 750.000 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro Punkt realisiert

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 750.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „Riederwald-Tunnel“ aus den nachfolgend aufgeführten Parzellen zugunsten der Hess. Landgesellschaft mbH (HLG) zu:

 

Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2

Gemarkung Laubach, Flur 13, Flurstück 1 (teilweise) und Flur 14, Flurstück 1 (teilweise).

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 750.000 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen von 262.500,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert sich um 15.750,00 € auf 246.750,00 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.