Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der
Haushaltssatzung mit –plan 2017 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer
Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am
01.09/02.09.2016/10.10.2016 abschließend festgestellt.
Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte
Entwurf der Haushaltssatzung am 02.11.2016 der Stadtverordnetenversammlung mit
der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung
beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den
Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den
Haupt- und Finanzausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017
zu. Der Haushaltsplan wird
a) im Ergebnishaushalt |
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im
ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
17.864.996,00
EUR |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
17.411.183,00
EUR |
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im
außerordentlichen Ergebnis |
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mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0,00 EUR |
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mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
5.300,00 EUR |
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mit
einem Überschuss von |
448.513,00 EUR |
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b) im
Finanzhaushalt |
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mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit |
752.193,00 EUR |
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und
dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
1.668.520,00 EUR |
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Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
3.446.410,00EUR |
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Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.777.500,00EUR |
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Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.103.230,00 EUR |
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mit
einem Finanzmittelbedarf von |
351.427,00 EUR |
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festgesetzt. Weiterhin nimmt die
Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020
Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2017 – Entwurf
(liegt bereits vor):
Geänderter Gesamtergebnis-
und Gesamtfinanzhaushalt 2016;
Austausch Seite Vorbericht
S. 11;
Änderungsanträge der
gemeinsamen Ausschusssitzung;
Veränderte Liste der
Sperrvermerke;
Aktualisierte
Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2017;