Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan 2017 und Anlagen
Vorlage
127/2016
Aktenzeichen
902.41/lo
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2017 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 01.09/02.09.2016/10.10.2016 abschließend festgestellt.

 

Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 02.11.2016 der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 zu. Der Haushaltsplan wird

 

 

a)    im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 17.864.996,00 EUR

 

 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 17.411.183,00 EUR

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00  EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.300,00  EUR

 

 

 

 

mit einem Überschuss von

 448.513,00 EUR

 

 

 

 

 

b)   im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 752.193,00  EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 1.668.520,00 EUR

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

  3.446.410,00EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 1.777.500,00EUR

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.103.230,00 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelbedarf von

 351.427,00 EUR

 

 

 

festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2017 – Entwurf (liegt bereits vor):

Geänderter Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt 2016;

Austausch Seite Vorbericht S. 11;

Änderungsanträge der gemeinsamen Ausschusssitzung;

Veränderte Liste der Sperrvermerke;

Aktualisierte Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2017;