Betreff
Bauleitplanverfahren der Stadt Laubach, Stadtteil Lauter Bebauungsplan "An der Walkmühle" a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
233/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die bestehenden bzw. bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück 83/13, 85/1 und 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145).

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 2007 wurde das geplante Vorhaben vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden ebenfalls in der o. g. Sitzung gefasst.

Die Offenlage wurde in der Zeit vom 03.09.2007 bis einschließlich 05.10.2007 durchgeführt und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange wurden zum Bauleitplanverfahren beteiligt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für die vorgebrachten Anregungen der Behörden sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden. Das Bauleitplanverfahren kann somit zu Ende gebracht werden und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "An der Walkmühle" kann gefasst werden.

Die gesamten Planungskosten wurden durch den Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse, Seite 1-7) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan bleibt gegenüber der Entwurfsfassung (08/2007) unverändert.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "An der Walkmühle" mit Begründung und Umweltbereicht einschließlich Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
  4. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich, ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.